Security-Mann festgenommen:Studentin vergewaltigt: Hochschule überprüft Sicherheitskonzept

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Die Vergewaltigung soll sich am Freitagmorgen in Hochschule an der Lothstraße ereignet haben. (Foto: Catherina Hess)

Der tatverdächtige Mitarbeiter einer Wachfirma war bereits zuvor wegen eines Sexualdelikts auffällig, wurde aber offenbar nicht ausreichend überprüft. Das soll nun Konsequenzen haben.

Von Stephan Handel

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 22-jährigen Studentin am frühen Freitagmorgen hat die Hochschule München (HM) eine Überprüfung des Sicherheitskonzepts angekündigt. Die Frau befand sich am Donnerstagabend in einem Studierzimmer in der Lothstraße in Neuhausen, um dort zu lernen. Im Laufe des Abends wurde sie müde und legte sich auf eine Couch, wo sie einschlief. Am Freitagmorgen gegen 5.30 Uhr fand sie dort der 25-jährige Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes. Den Angaben der Polizei zufolge legte sich der Mann neben die schlafende Frau, nahm zunächst sexuelle Handlungen an ihr vor und vergewaltigte sie schließlich.

Als der mutmaßliche Täter wieder verschwunden war, ging die Studentin ins Erdgeschoss des Gebäudes, wo sie einen Bekannten traf. Diesem erzählte sie, was ihr gerade geschehen war; er verständigte die Polizei. Die konnte den Security-Mann noch am Tatort festnehmen. Wie sich herausstellte, war er zu einem früheren Zeitpunkt "polizeiauffällig" geworden - wegen Exhibitionismus.

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Die Hochschule erklärte am Dienstag dazu, die Vorgeschichte des Mannes sei ihr nicht bekannt gewesen - "sonst hätten wir ihn auf keinen Fall akzeptiert". Er sei bei einer Firma angestellt gewesen, die Facility-Management betreibe, unter anderem eben auch Wachdienste. Das Unternehmen überprüfe die Mitarbeiter nach den ihnen zugewiesenen Tätigkeiten. "Bei dem mutmaßlichen Täter ist eine Überprüfung unseres Wissens nicht erfolgt."

Die Hochschule selbst führe bei Angestellten externer Unternehmen keine Überprüfung durch, es sei denn, es gebe einen konkreten Verdacht oder Anlass: "Grundsätzlich obliegt es dem beauftragten Unternehmen, nur zuverlässige Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei uns einzusetzen." Die Gewerbeordnung sieht dazu vor, dass Mitarbeiter von Wachdiensten ihre Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Unter anderem bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wird die Zuverlässigkeit in der Regel abgelehnt - allerdings nur, wenn die Tat weniger als fünf Jahre zurückliegt. Ob das bei dem Mann an der Hochschule München der Fall war, ließ sich am Dienstag nicht in Erfahrung bringen.

Mit der externen Sicherheitsfirma habe es am Dienstag Gespräche über Konsequenzen aus dem Geschehen gegeben, teilt die Hochschule mit. So sei unter anderem vereinbart worden, dass die HM künftig nur noch Mitarbeiter mit einwandfreiem polizeilichem Führungszeugnis akzeptiert - was im Umkehrschluss bedeutet, dass nun doch eine eigene Prüfung eingeführt wird, zumindest was die Unterlagen betrifft, die der Dienstleister vorlegt. Wenn sich bei der Überprüfung des Sicherheitskonzepts weitere Mängel ergeben, sollen diese schnellstmöglich abgestellt werden.

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