Immobilien:Bayerns Bauminister geht gegen den Leerstand vor

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In der Siedlung Hartmannshofen gehören dem Freistaat Häuser. (Foto: Robert Haas)

Christian Bernreiter könnte damit im eigenen Ressort anfangen - denn die leer stehenden Wohnungen in der Münchner Siedlung Hartmannshofen gehören dem Freistaat.

Von Bernd Kastner

Christian Bernreiter kämpft gegen die Leere. Er ist bayerischer Minister fürs Wohnen und Bauen, und jetzt hat er ein Faltblatt drucken lassen. Darin schreibt er: "Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit." Er richtet seine Worte an Verantwortliche in bayerischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Diese mögen doch bitte prüfen, ob sie nicht eine Zweckentfremdungssatzung erlassen wollen, um gegen unerlaubte Nutzung von Wohnungen vorzugehen, sei es als Büro oder Ferienwohnung. Und auch eine leer stehende Wohnung ist Zweckentfremdung. "Wertvoller Wohnraum", schreibt CSU-Mann Bernreiter, "darf nicht unbegründet leer stehen". Wer wollte ihm da widersprechen, gerade in München?

München? War da nicht was? Stehen nicht da in einem auffallend bewaldeten Stadtteil Wohnungen leer? Nein, ganze Häuser sind es, in Hartmannshofen, 29 an der Zahl, sie stehen auf sehr großen Grundstücken. Man sieht, wie wichtig Bernreiters Initiative ist.

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Das ministerielle Faltblatt samt 28-seitiger "Arbeitshilfe" zum Kampf gegen Zweckentfremdung könnte in der Stadtverwaltung als Motivationsschub ankommen. München hat schon lange eine entsprechende Satzung, und im Sozialreferat haben sie ein Zweckentfremdungsverfahren laufen - gegen den Freistaat. Denn die leeren Häuser in Hartmannshofen gehören dem Staatsbetrieb Immobilien Freistaat Bayern, und der fällt in Bernreiters Zuständigkeit. Will der Minister mit seinem Faltblatt die städtischen Leerstandsermittler anfeuern, wenn er schreibt: "Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Wohnraum für unsere Bürgerinnen und Bürger verfügbar und bezahlbar bleibt"?

Dass staatliche Immobilien leer stehen, könne schon mal vorkommen

Fragt man in Bernreiters Ministerium nach, wie denn der staatliche Leerstand zur staatlichen Anti-Leerstands-Initiative passe, heißt es, was es schon seit Langem heißt: "Dem Freistaat Bayern ist es ein Anliegen, neuen Wohnraum zu schaffen und bestehenden zu erhalten." Natürlich gelte das auch für staatliche Immobilien - bloß, es könne schon mal vorkommen, dass "vorübergehend" etwas leer stehe. Man habe für die Objekte in Hartmannshofen ja ein Gesamtkonzept entworfen, was aber der Stadt nicht gefallen habe, weil die den Gartenstadt-Charakter bewahren wolle. Deshalb arbeite der Freistaat nun an einer "angepassten Strategie". Aber - drei der 29 Häuser biete man schon mal zum Verkauf an.

Ist das sanktionierungswürdiger Leerstand? "Wir prüfen", heißt es, auch schon seit geraumer Zeit, aus dem Sozialreferat. Während des Prüfvorgangs könnten die Prüfenden in der ministeriellen "Arbeitshilfe" nachlesen, unter Punkt 2.4: Da ist von Wohnraum die Rede, der wegen Mängeln "objektiv" nicht mehr nutzbar sei. Das dürfte auf einige Hartmannshofener Häuser zutreffen. Wenn der Eigentümer diese Mängel aber "vorwerfbar herbeigeführt hat" und man sie "mit zumutbarem Aufwand" beseitigen könnte, dann sei das sanktionierbar.

Seit vielen Jahren wussten die freistaatlichen Immobilienverwalter, wann die in Erbpacht vergebenen Hartmannshofener Grundstücke an den Staat zurückfallen. Trotzdem haben sie einige Häuser herunterkommen lassen. Und offenbar wären die Mängel zu beseitigen, sonst hätte das Ministerium nicht vor Monaten geprüft, ob man vorübergehend Flüchtlinge dort unterbringen könne.

Wohnen ist nicht nur eine soziale Frage, sondern auch eine politische. In den leeren Häusern in Hartmannshofen geht es um Vermögen und Unvermögen des Freistaats. Vermutlich ungewollt gibt das Wohnministerium in seiner Pressemitteilung zum neuen Faltblatt eine politische Antwort für Fälle, in denen "dringend benötigter Wohnraum" zweckentfremdet wird: "Für Bayerns Bauminister Christian Bernreiter ist das nicht akzeptabel."

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