Vergabe von geförderten Wohnungen:Unzulässiger Bonus für Alteingesessene

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Das Sozialreferat muss die Vergaberegeln für geförderte Wohnungen ändern. Die Dauer des Hauptwohnsitzes in München wird in Zukunft weniger relevant sein.

Von Thomas Anlauf

Die Wohnungsnot in München wird immer größer. Derzeit sind etwa 11 000 Haushalte in der höchsten Dringlichkeitsstufe, um eine Bleibe zu finden. Doch nur drei- bis viertausend sozial geförderte Wohnungen pro Jahr könnten überhaupt vergeben werden, wie Sozialreferentin Dorothee Schiwy am Donnerstag in der ersten Sitzung des Sozialausschusses im neuen Stadtrat betonte. Die Problematik wird sich künftig wohl noch verschärfen. Denn nun muss das Sozialreferat das Vergabesystem für Sozialwohnungen ändern. Nach einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und einem Schreiben des Bayerischen Wohnungs- und Verkehrsministeriums dürfen Münchner, die schon länger in der Landeshauptstadt leben, nicht grundsätzlich gegenüber Neuzugezogenen bei der Wohnungsvergabe bevorzugt werden.

Bislang gilt in München ein kompliziertes Punktesystem nach verschiedenen Kriterien der Bedürftigkeit und des Anspruchs auf eine Wohnung. Ein wichtiges Kriterium dabei war, wie lange ein Wohnungssuchender in München bereits gemeldet ist. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält es für unzulässig, dass Wohnungssuchende mit einer geringeren sozialen Dringlichkeit gegenüber denjenigen bevorzugt werden, die zwar eine sozial geförderte Wohnung nötiger hätten, aber noch nicht so lange in München leben. Der EuGH stuft die bisherige Münchner Praxis sogar als diskriminierend und deshalb als unzulässig ein.

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Sozialreferentin Dorothee Schiwy räumt ein, dass ihr "das Urteil nicht gefallen" habe. Es sei eine "problematische Entscheidung". Trotzdem ist sie daran gebunden, zumal es aus dem Wohnungsministerium auch noch eine entsprechende Handlungsanweisung gibt. So wird nun das "sehr ausdifferenzierte System" der Punktevergabe mit insgesamt 140 verschiedenen Kriterien durch eine einfachere Systematik mit 54 Kriterien ersetzt. Künftig wird es vier verschiedene Zielgruppen für die Wohnungsvergabe geben: die Wohnungslosen, die keinen gültigen Mietvertrag haben und nicht bei den Eltern wohnen. Sie erhalten nun die höchste Grundpunktezahl von 120. Daneben gibt es die Menschen, bei denen Kündigung, Klage oder Räumung droht. Hier soll eine Fachstelle prüfen, ob die Wohnung gehalten wird; falls nicht, erhalten auch sie die höchste Dringlichkeitsstufe. Auch bei einer viel zu kleinen Wohnung - wenn also mehr als eine Person in einem Raum leben muss - gibt es 120 Punkte. Weitere Aspekte sind zu teure Wohnungen, gesundheitliche Gründe, Trennungen, Haushaltsgründungen, Schwangerschaften und eben auch die Dauer des Hauptwohnsitzes in München.

Trotz der Neuregelung rechnet das Sozialreferat damit, dass angesichts der vielen Wohnungssuchenden in München weiterhin die Zeit, die ein Bedürftiger in der Stadt lebt, ausschlaggebend sein könnte. Denn bei Punktegleichstand von verschiedenen Wohnungsanwärtern gilt auch künftig, dass Alteingesessene dann eher eine Wohnung bekommen könnten als Neumünchner.

© SZ vom 29.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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