Am Ende dieser langwierigen Verhandlung, während der manches Argument doppelt und dreifach vorgebracht wurde und zwischenzeitlich sogar die Putzfrau an die Tür des Gerichtssaals geklopft hat - nach alledem also fasst Richter Josef Beil die Geschehnisse in einem Satz zusammen: "Dann haben wir uns jetzt ausgetauscht, sind aber noch immer nicht viel weiter." Will heißen: Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts München sieht sich auch nach dieser mündlichen Verhandlung nicht in der Lage zu beurteilen, ob das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) jene Villa in der Königinstraße 26 zu Recht unter Denkmalschutz gestellt hat. Oder ob es hierfür keine hinreichenden Gründe gibt, wie der Besitzer überzeugt ist, der das Gebäude zugunsten eines Neubaus abreißen will.
Stadt gegen Eigentümer:Der endlose Streit um den Denkmalschutz am Englischen Garten
Lesezeit: 2 min
Weil er einen behindertengerechten Neubau errichten will, klagt der Eigentümer einer Villa in der Königinstraße gegen die Stadt. Das Haus steht seit acht Jahren leer. Darf es abgerissen werden?
Von Patrik Stäbler
Denkmalschutz in München:Stadt gewinnt Rechtsstreit mit Investor
Ein Immobilienentwickler will ein leerstehendes Wohnhaus in Schwabing sanieren und aufstocken - darf das aber nicht. Denn das Gebäude an der Agnesstraße 48 ist denkmalwürdig.
Lesen Sie mehr zum Thema