Bildung in München:Coronavirus in Schule oder Kita - das müssen Sie wissen

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Wann werden Klassen oder Kitagruppen geschlossen? Wer muss in Quarantäne? Wie läuft der Unterricht zu Hause ab? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen für betroffene Familien.

Von Jakob Wetzel

Es trifft immer mehr Familien: Laut Stadt sind in München bis Dienstag bereits 21 Schulklassen wegen positiver Corona-Befunde heimgeschickt worden; zusätzlich sind demnach acht Kindertagesstätten und 26 Kita-Gruppen derzeit geschlossen. Das Coronavirus prägt damit erneut den Alltag vieler Familien. Die SZ beantwortet die drängendsten Fragen.

Wann werden Schulklassen oder Kitagruppen geschlossen?

Dafür braucht es nicht unbedingt einen positiven Coronatest. Es genügt bereits ein Verdachtsfall, sofern er nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts begründet ist. Das heißt: Eine Person in der Gruppe oder Klasse muss Covid-19-typische Symptome zeigen und Kontakt zu einer tatsächlich positiv getesteten Person gehabt haben. Die betroffene Person soll dann einen Test machen. Wird eine Klasse oder Kita-Gruppe geschlossen, sollen die Kinder abgeholt werden; sie dürfen auf dem Heimweg aber auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen, wenn sie sich dabei an die Regeln für Abstand und Hygiene und die Maskenpflicht halten.

Wird eine Schülerin oder ein Schüler tatsächlich positiv auf Sars-CoV-2 getestet, muss die gesamte Klasse für 14 Tage in Quarantäne; dasselbe gilt für Kita-Gruppen. Nach Ablauf dieser Frist können Kinder und Schüler in ihre Einrichtungen zurückkehren, sofern das Gesundheitsamt keine Einwände hat. Sonderregeln hat das Kultusministerium für Abschlussklassen formuliert: Diese dürfen für die Abschlussprüfungen die Quarantäne unterbrechen. Dann gelten aber strenge Hygieneregeln.

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Wer muss in Quarantäne?

Wird ein Schüler oder ein Kind positiv auf das Coronavirus getestet, gilt die Quarantänepflicht für alle Kinder der betroffenen Schulklasse oder Kita-Gruppe. Schüler in anderen Klassen können ebenfalls unter Quarantäne gestellt werden, wenn sie zum Beispiel für einzelne Fächer die betroffene Klasse besucht haben. Bei Lehrern ist entscheidend, wie gut sie Abstand zu den Schülern halten konnten und ob die Klassenräume gut belüftet waren; das wird im Einzelfall geprüft. Erzieherinnen und Erzieher dagegen werden unter Quarantäne gestellt, weil sie in Kitas meist keinen Abstand zu den Kindern einhalten können.

Wenn ein Kind als Kontaktperson in Quarantäne muss, gilt für dessen Familienmitglieder zu Hause dagegen keine Quarantänepflicht: Als "Kontaktpersonen zweiten Grades" müssen weder Geschwisterkinder noch Eltern zu Hause bleiben. Manche Schulen bitten Eltern dennoch, Geschwisterkinder daheim zu behalten, bis es ein negatives Testergebnis gibt. Das geschehe aber nicht auf Veranlassung des Gesundheitsamts, heißt es vom Gesundheitsreferat. Das Infektionsschutzgesetz biete dafür keine Handhabe.

Wer muss sich testen lassen?

Die Testpflicht trifft sogenannte Kontaktpersonen ersten Grades - also diejenigen, die auch in Quarantäne müssen. Laut Hygiene-Rahmenplan des Kultusministeriums müssen alle Schüler zweimal getestet werden, einmal am Tag des Erstkontakts, ein weiteres Mal nach fünf bis sieben Tagen. Für Kita-Kinder gilt dasselbe. Viele Eltern bemühen sich umgehend selbst um Tests für sich und ihre Kinder; veranlasst werden die Tests aber eigentlich durch das Gesundheitsamt, das auf diese Weise auch nachverfolgen kann, ob sich wirklich alle testen lassen. Für die 14-tägige Quarantäne haben die Tests allerdings keine Folgen: Diese lässt sich auch durch ausnahmslos negative Tests in einer Klasse nicht abkürzen. Umgekehrt gilt: Wenn ein Schüler nach 14 Tagen immer noch kein negatives Testergebnis hat, aber symptomfrei geblieben ist, darf er trotzdem wieder normal am Unterricht teilnehmen.

Wie werden die Schülerinnen und Schüler zu Hause unterrichtet?

Kann der Unterricht nicht im Klassenzimmer stattfinden, ist stattdessen Distanzunterricht vorgesehen. Das Kultusministerium hat dafür einen Rahmen vorgegeben: So heißt es unter anderem, dass sich der Plan für den Distanzunterricht am regulären Stundenplan orientieren soll. Alle Schüler sind zur aktiven Teilnahme verpflichtet; Lehrer sollen engen Kontakt zu ihnen halten und können auch im Distanzunterricht mündliche Noten vergeben. Und jeder Schultag soll so beginnen, dass die Lehrer feststellen können, dass alle Schüler anwesend sind, also etwa mit einer Videokonferenz. Nach Auskunft des Ministeriums müssen Schulen den Distanzunterricht auch dann organisieren, wenn nur einzelne Klassen nach Hause geschickt worden sind - und wenn die Lehrerinnen und Lehrer der betroffenen Klasse vormittags vor anderen Klassen stehen.

Werden Kitas und Schulen wieder komplett geschlossen?

Ausgeschlossen ist das nicht; doch laut Kultusministerium soll dieser Schritt die Ausnahme sein. Die Entscheidung dazu liegt beim Gesundheitsamt. Vom Gesundheitsreferat heißt es dazu, eine Kita werde dann komplett geschlossen, wenn eine Vermischung der Gruppen oder des Personals im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden könne. Schulen würden demnach erst dann vollständig zugesperrt, wenn sich die Klassen durchmischen, wenn unklar sei, wer mit wem Kontakt hatte und Infektionen nicht mehr nachvollzogen werden könnten, so das Gesundheitsreferat. Das Kultusministerium sieht bei hohen Infektionszahlen generell zunächst vor, Klassen aufzuteilen und die Gruppen abwechselnd in den Schulen und zu Hause zu beschulen. So soll erreicht werden, dass die Schüler größere Abstände zueinander einhalten können. Dieser Schritt droht, sobald die Quote der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche auf mindestens 50 steigt; ein Automatismus existiert freilich nicht, die Entscheidung trifft das Gesundheitsamt.

Am Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz für München bei 40,09. Bis Montagnacht waren in der Stadt 101 neue Infektionen gemeldet worden. Insgesamt gab es hier bislang 9994 bestätigte Infektionen. 8572 Infizierte gelten als genesen. Die Stadt verzeichnet bislang 223 Todesfälle.

© SZ vom 16.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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