Corona-Debatte:Impfpflicht oder Lockdown - was schränkt die Grundrechte stärker ein?

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Der Neubiberger Juraprofessor Walther Michl sieht in einer allgemeinen Impfpflicht die mildere Maßnahme als einen neuerlichen Lockdown. (Foto: Privat)

Für den Neubiberger Jura-Professor Walther Michl ist klar: "Es geht nicht nur um die eigene Freiheit". Wie der Verfassungssexperte die rechtliche Situation bewertet.

Interview von Leo Kilz

Seit Wochen diskutieren Juristinnen und Juristen, ob eine Impfpflicht für alle mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. In der Debatte hat jetzt Professor Walther Michl von der Universität der Bundeswehr in Neubiberg Stellung bezogen. Verfassungsrechtler Michl sieht in einer solchen Zwangsimpfung verglichen mit einem Lockdown die weniger gravierende Maßnahme: "Wir sind mittlerweile an einem Punkt angekommen, wo ein erneuter Lockdown die Grundrechte deutlich stärker einschränken würde als eine allgemeine Impfpflicht mit erwiesenermaßen geringen gesundheitlichen Nebenwirkungen."

Die rechtliche Situation sei aber ebenso dynamisch wie die Pandemie selbst. Ob eine allgemeine Impfpflicht verhältnismäßig ist, hängt nach Michls Worten also auch vom Verlauf der Pandemie in den kommenden Monaten ab. Wer die Verhältnismäßigkeit juristisch prüfen möchte, muss sich fragen, ob ein Impfzwang geeignet, erforderlich, angemessen und zumutbar wäre. Erforderlich wäre eine Impfpflicht dann, wenn mildere Mittel eine Überlastung des Gesundheitssystems nicht verhindern könnten. Auf dieses rechtsstaatliche Prinzip des Grundgesetzes bezieht sich Michl, wenn er eine Impfpflicht als das mildere Mittel bezeichnet.

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SZ: Herr Professor Michl, warum könnte ein erneuter Lockdown aus juristischer Sicht gegenüber der Impfpflicht den schwerwiegenderen Eingriff in die Grundrechte der Bevölkerung darstellen?

Michl: Einen Quasi-Lockdown für Ungeimpfte haben wir ja schon. Das Neue an dieser Maßnahme wäre also ein Lockdown auch für Geimpfte. Der würde einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Geimpften darstellen und wäre schwer zu rechtfertigen.

Welche Grundrechte gilt es bei der Diskussion um eine Impfpflicht abzuwägen?

Auf Seiten der Ungeimpften vor allem das Recht auf körperliche Unversehrtheit, ein zweifellos hohes Gut. Auf der Seite der Geimpften andererseits die Berufsfreiheit nach Artikel 12, insbesondere für Selbstständige, aber auch das Familienleben, abgeleitet aus Artikel 6 und natürlich die allgemeine Handlungsfreiheit, die aus Artikel 2 abgeleitet wird. Je nachdem wie streng die Maßnahmen des Lockdowns wären, könnten auch die Versammlungs- und Religionsfreiheit berührt sein.

Wäre eine Impfpflicht nach juristischen Maßstäben geeignet, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen?

Das ist nicht unstrittig. Noch wissen wir nicht, wie gut die Impfungen gegen die neue Omikron-Variante wirken. Zumal es inzwischen zu spät sein könnte, um die vierte Welle zu brechen. Wir sprechen hier wohl eher von einer Impfpflicht nach der aktuellen Welle. Dann ist wiederum die Frage der Durchseuchung zu beachten, die eine Impfpflicht überflüssig machen könnte. Deshalb bräuchten wir eine neue epidemiologische Einschätzung, wie wirksam und notwendig die Impfplicht ist.

Wäre eine Impfpflicht zumutbar?

Anhand der Daten, die wir bisher über die Impfstoffe haben: ja. Die Impfung ist sicher und wirksam mit zumutbaren Nebenwirkungen.

An diesem Punkt würden Ihnen jetzt viele Impfverweigerer widersprechen und auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit pochen.

Genau. Aber es geht hier nicht nur um die eigene Freiheit. Meine Freiheit schränkt auch die Freiheit des Anderen ein. Das muss Teil der Abwägung sein.

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