Hartz IV:Der erste Brief im Leben: eine Mahnung

Sozialatlas Bayern wird vorgestellt

Kaum Aufstiegschancen: Der Staat muss Kindern aus ärmeren Familien helfen.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
  • Der elfjährige Anton soll mehr als 1000 Euro an die Bundesagentur für Arbeit bezahlen, weil seine Familie zu viele Sozialleistungen bezogen hat.
  • Der Junge lebt in einem Kinderdorf in Oberbayern, die Mutter hat ihm offenbar körperliche Gewalt angetan.
  • Seine Situation ist kein Einzelfall. "Bei erst nachträglich bekannt gewordenem Erwerbseinkommen führt dies zur Rückforderung von Leistungen sowohl der Mutter als auch der Kinder", teilt das Jobcenter München mit.

Von Stephan Handel

Es war der erste Brief, den der Bub bekommen hatte in seinem Leben, und freudestrahlend lief er zu seinem Vater, ihn herzuzeigen. Der Vater öffnete den Brief, aber als er ihn gelesen hatte, gab es zur Freude keinen Grund mehr. "Forderung" stand drin, "fällig", "durchsetzbar", vor allem aber: 1036,30 Euro. Mehr als 1000 Euro soll der elfjährige Anton an die Bundesagentur für Arbeit bezahlen - zurückbezahlen für seine Mutter, weil die es bei der Berechnung ihrer Hartz-IV-Leistungen mit der Wahrheit nicht so genau nahm.

Die Namen der Familie, um die es in dieser Geschichte geht, sind geändert, unter anderem deshalb, weil ein kleiner Junge gerade erst angefangen hat, sein Leben wiederzufinden. Ein bedauerlicher Einzelfall ist Antons Geschichte aber nicht: Wenn Familien - "Bedarfsgemeinschaften", wie es im Amtsdeutsch heißt - wegen mangelnder Angaben zu viel Sozialleistungen ausbezahlt bekommen, dann haben am Ende nicht nur die Eltern Schulden, sondern eventuell auch Kinder. Wie oft das vorkommt, kann das Jobcenter nicht sagen.

In Antons Fall jedoch spielen noch andere Faktoren eine Rolle als nur die Frage nach der juristischen Korrektheit eines Behörden-Bescheids. Deshalb sitzt nun also Josef Dvorak, der Vater, in seinem Wohnzimmer in der Maxvorstadt, blättert in einem Ordner und erzählt von Anton, dessen Mutter und wie es gelaufen ist seit der Geburt.

Josef Dvorak und die Frau, die für eine Stellungnahme trotz mehrmaliger Versuche nicht erreichbar war, lernen sich 2001 kennen, sie ziehen zusammen und bekommen 2002 einen ersten Sohn. 2007 wird die Frau wieder schwanger. Dass die Beziehung zwischen ihr und Dvorak keine normale ist, zeigt sich daran, dass er mit dem älteren Sohn im Urlaub ist, während sie kurz vor der Geburt in ihre Heimat fährt, nach Sachsen. Dort kommt Anton zur Welt. Die Mutter befürchtet, das Kind könnte behindert sein und lässt Anton erst einmal über Wochen in der Klinik.

Das Jugendamt holt den Säugling nach München und bringt ihn in einem Kinderheim am Ammersee unter. Die Frau kehrt nicht in die gemeinsame Wohnung zurück, sondern zieht mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammen. Ohne Baby. Zu Besuch kommt sie auch nicht. "Aber die Anträge für Kinder- und Erziehungsgeld, die hat sie schon gestellt", sagt Dvorak.

Seine Schilderung könnte verletztem Stolz oder enttäuschter Liebe entspringen, aber fast alles, was er erzählt, ist festgehalten, in Berichten des Jugendamts, von Ärzten, vom Familiengericht. Darin steht etwa über die Zeit kurz nach der Geburt: "Als Anton hätte entlassen werden können, nahm die Mutter ihn nicht zu sich, weshalb das zuständige Jugendamt das Baby in Obhut genommen hat." Anton kommt in ein Kinderzentrum im Großraum München, die Mutter wird mehr oder weniger gezwungen, unter Aufsicht Zeit mit ihm zu verbringen. Irgendwann findet das Jugendamt, es sei soweit, dass sie das Kind mit nach Hause nehmen kann.

Dvorak hat, was Anton betrifft, zunächst keine Rechte, weil die Mutter in der Geburtsurkunde keinen Vater angegeben hat und die beiden nicht verheiratet sind. Vier Monate nach der Geburt erkennt er die Vaterschaft an. Dvorak sagt, er wisse, ob er oder ein anderer Antons Vater ist, aber er redet nicht darüber, weil's egal ist: Anton ist sein Kind, Ende.

Seinem Kind geht es in dem neuen Heim nicht gut: In der Krippe, im Hort, in der Schule bemerken die Betreuer wie der Vater immer wieder blaue Flecken, die Anton mit Stürzen erklärt oder mit Raufereien. Erst später kommt heraus: Das Kind wird wohl verprügelt. Dvorak verdächtigt den Lebensgefährten der Mutter; in der Schule und im Hort hat der Mann Hausverbot wegen, so steht es in einem Bericht des Jugendamtes, "verbaler Beleidigungen und Androhungen". Im gleichen Bericht räumt die Mutter "gelegentliche körperliche Gewalt" gegen das Kind ein.

"Da wird er misshandelt, und zum Dank dafür soll er jetzt noch die Schulden bezahlen"

Im vergangenen Jahr geschieht etwas, was Dvorak heute "Antons Rettung" nennt: Wegen des Verdachts, der Bub könne an ADHS leiden, kommt er zur Diagnose wieder in das Kinderzentrum. ADHS hat er nicht, aber er öffnet sich dort. Und sagt schließlich den einen Satz: "Bitte schickt mich nicht zur Mama zurück." Sie finden einen Platz für Anton in einem Kinderdorf in Oberbayern. In dessen Entlassungsbericht steht: "Der Vater wünscht sich regelmäßigen Kontakt zu Anton. Die Mutter möchte aufgrund der Entfernung darauf verzichten." Im Bericht des Kinderdorfs für 2018 steht, dass die Mutter im November 2017 letztmals zu Besuch war und heuer nur zweimal anrief.

Jedes zweite Wochenende holt Dvorak seinen Sohn zu sich. Es sieht so aus, als fände Anton langsam zur Ruhe, die pädagogischen Berichte klingen hoffnungsvoll, nun da er sich wohl in Sicherheit fühlt. Umso größer ist Dvoraks Verärgerung über die Forderung der Jobagentur: "Da wird er misshandelt, und zum Dank dafür soll er jetzt noch die Schulden bezahlen."

Wie es zu dem Bescheid kommt, erklärt die Sprecherin des Landessozialgerichts in München, ohne genauere Kenntnisse des Einzelfalls. Antons Mutter oder ihr Lebensgefährte haben wohl Hartz IV bezogen, aber sporadisch gearbeitet. Was sie verdient haben, hätten sie bei der Behörde angeben müssen, das wäre bei der nächsten Zahlung verrechnet worden. Das taten sie offensichtlich nicht oder nicht vollständig.

Das Paar und die im Haushalt lebenden Kinder bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Ihr Anspruch auf Sozialleistungen wird gemeinsam berechnet, aber jedes Mitglied der Gemeinschaft hat seinen eigenen Anspruch. Nun war es wahrscheinlich so, erläutert die Sprecherin, dass das Arbeitseinkommen der beiden Erwachsenen zumindest zeitweilig nicht nur ihren eigenen Anspruch überstieg, sondern auch noch den der Kinder - dann trifft die Rückzahlungsforderung eben auch sie, in diesem Fall Anton: 724,28 Euro von März bis Juli 2016, im Februar und März 2017 waren es 135,90 Euro, dazu noch einige kleinere Posten, bis schließlich die 1036,30 Euro beisammen waren.

Das Jobcenter München bestätigt den Vorgang: "Bei erst nachträglich bekannt gewordenem Erwerbseinkommen führt dies zur Rückforderung von Leistungen sowohl der Mutter als auch der Kinder." Allerdings muss das Jobcenter einräumen, dass bei der Adressierung des Briefes an Anton ein Fehler passiert ist: "Ansprechpartner ist immer der gesetzliche Vertreter, an den der Rückforderungsbescheid des Jobcenters ergangen ist." An ihn müsse auch die Mahnung gehen.

Als Dvorak nach Erhalt des Briefs bei der Mutter anrief, meinte sie, sie habe schon alles geregelt. Das sah so aus: Die Jobagentur hat die Forderung nun gestundet, bis zu Antons 18. Geburtstag. Was sich für Dvorak nach einem weiteren Höhepunkt der Absurdität anhört, könnte aber tatsächlich einen Weg aus dem Schlamassel zeigen: Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt im Paragrafen 1629a den Begriff der Minderjährigen-Haftung. Er sagt, dass Minderjährige für Schulden, die die Eltern für sie gemacht haben, nur mit dem Vermögen haften, das sie bei Eintritt der Volljährigkeit haben. Das heißt: Anton muss an seinem 18. Geburtstag von den 1000 Euro nur so viel bezahlen, wie er an eigenem Vermögen hat. Dass die eigentlichen Verursacher der Rückforderung, die Mutter und ihr Lebensgefährte, ebenfalls schadlos davonkommen würden, steht auf einem anderen Blatt - das mit "Gerechtigkeit" sicher nicht überschrieben ist.

Zur SZ-Startseite
Hartz IV

SZ PlusFamilie
:Wenn Kinder in Armut aufwachsen

In Frankfurt (Oder) lebt jedes dritte Kind in einer Familie, die Hartz IV bezieht. Nicht nur das Geld fehlt, sondern die Fürsorge. Ein Besuch.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: