Prozess vor Landshuter Landgericht:Zwei Brüder wegen Drogenhandels verurteilt

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Vom Vorwurf des versuchten Totschlags ist ein Neufahrner freigesprochen worden. Wegen seiner psychischen Erkrankung hat das Schwurgericht allerdings eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Zwei Brüder aus dem Landkreis Freising sind wegen des Handels mit Marihuana und Kokain zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Von Alexander Kappen, Landshut/Freising

Die beiden Brüder aus dem Landkreis Freising, die sich seit Mitte Mai vor dem Landshuter Landgericht wegen der Einfuhr von und des Handels mit Marihuana und Kokain verantworten mussten, sind von der ersten Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Kring am Donnerstag zu Haftstrafen verurteilt worden. Der ältere Bruder, 48, der vor seiner Verhaftung im südlichen Landkreis lebte, muss für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Jüngere, 42 Jahre alt und früher in Freising wohnhaft, kam mit drei Jahren und drei Monaten davon. Für beide wurde zudem die Unterbringung in einer Drogen-Therapieeinrichtung angeordnet. Nachdem zum Prozessauftakt Verständigungsgespräche geführt worden waren und es zunächst nach einem so genannten "Deal" ausgesehen hatte, ehe er doch noch platzte, stellte das Gericht auf Antrag der die Staatsanwaltschaft zwei der ursprünglich sechs angeklagten Fälle ein. Übrig blieben aber unter anderem noch die Einfuhr von 14 Kilogramm Marihuana aus Serbien sowie Verhandlungsgespräche über den Verkauf von Kokain mit einem Vertrauensmann der Polizei in einer Hallbergmooser Bäckerei.

Was die Einfuhr des Marihuanas und die Verhandlungen über den Verkauf von zehn Kilogramm des Stoffes mit einem verdeckt ermittelten Polizeibeamten betraf, hatte es das Gericht mit recht unterschiedlichen Aussagen zu tun. Ein vermeintlicher, ebenfalls inhaftierter serbischer Mittäter soll laut Anklage im Auftrag des 48-jährigen Beschuldigten bei der Einfuhr geholfen und in seiner Wohnung in München die Drogen zwischengelagert haben. Der 48-Jährige gab jedoch an, dass er von dem Serben gefragt worden sei, ob er als Dolmetscher beim Verkauf fungieren könne. Der Serbe, der im Prozess auch als Zeuge befragt wurde, sei also der Haupttäter gewesen, während er selbst nur Beihilfe geleistet habe.

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Der Richter nennt den Zeugen "ausgesprochen schillernd"

Der Richter bezeichnete den Zeugen in der Urteilsbegründung als "ausgesprochen schillernd". Er sei über eine Stunde lang von seiner Aussage bei der Polizei - auf der die Anklage fußte - abgewichen und dann doch wieder zurückgerudert. Den Tatnachweis der Einfuhr des Marihuanas sah das Gericht bei dem 48-Jährigen schließlich nicht als erbracht an. Dass er dem verdeckten Ermittler zehn Kilo zum Kauf angeboten habe, sei jedoch schon erwiesen. In dem Fall habe er Beihilfe geleistet. Der jüngere Bruder war hier ebenso dabei wie bei den Verhandlungen über den Kokaindeal, der aber de facto nicht vollzogen wurde.

Der Staatsanwalt forderte für den älteren Bruder sechs Jahre und zehn Monate sowie die Unterbringung und für den jüngeren vier Jahre und zwei Monate, ebenfalls mit Unterbringung. Der Verteidiger des 42-Jährigen beantragte einen Freispruch in einem Fall. In dem anderen sei die Strafe schon mit der Untersuchungshaft abgegolten. Der Anwalt des 48-Jährigen beantragte drei Jahre und neun Monate nebst Unterbringung.

© SZ vom 29.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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