Arbeit im Nachwuchsleistungszentrum:Mindestlohn nicht gezahlt: Zoll fordert hohe Summe vom FC Bayern

Lesezeit: 1 min

Das Nachwuchsleistungszentrum des FC Bayern. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Der Fußball-Rekordmeister hat Mitarbeiter über Jahre hinweg zu gering entlohnt. Der Zoll ermittelte - jetzt muss die AG eine Nachzahlung leisten.

Von Joachim Mölter

Mit zweistelligen Millionenbeträgen kennen sie sich beim FC Bayern München seit Langem aus. In dieser Größenordnung überweisen sie im internationalen Transfergeschäft Ablösen für Spieler und Jahresgehälter für ihre Spitzenkräfte. In jüngerer Vergangenheit haben sie sich aber auch verstärkt mit 450-Euro-Jobs und dem Thema Mindestlohn auseinandersetzen müssen. Den haben sie geringfügig beschäftigten Arbeitskräften in ihrem Nachwuchsleistungszentrum nämlich jahrelang nicht gezahlt, wie das Hauptzollamt München ermittelte. Das entsprechende Verfahren ist nun abgeschlossen, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte: Das Hauptzollamt hat einen sogenannten Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200 000 Euro erlassen. Zudem werden Sozialversicherungsbeträge sowie Säumniszuschläge nachgefordert, macht noch mal 45 500 Euro.

Mit dieser Entscheidung ist die FC Bayern München AG glimpflich davongekommen, im Grunde ist das Vergehen wie eine Ordnungswidrigkeit eingestuft worden. Einen Einziehungsbescheid kann man zwar mit einem Bußgeld vergleichen, juristisch gesehen ist er aber keine Strafe. Weder Verein noch Mitarbeiter wurden strafrechtlich belangt.

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Nach Angaben des Zolls hat die FC Bayern AG zwischen November 2016 und November 2021 eine ungenannte Zahl von Jugendtrainern auf 450-Euro-Basis angestellt und entlohnt, wobei diese dann weit mehr gearbeitet hätten, als vertraglich vereinbart gewesen sei. Weil die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst wurde, seien in der Folge die Sozialversicherungsbeiträge auch nicht in voller Höhe abgeführt worden.

Der deutsche Fußball-Rekordmeister wies am Donnerstag darauf hin, "von Anfang an vollumfänglich mit den Behörden kooperiert" zu haben (was ein Sprecher des Zollamts bestätigte). Bereits im Herbst 2020, ein Jahr vor Einleitung des Verfahrens, habe der Klub die Stundenlöhne angepasst und weitere Vorkehrungen getroffen, um zu vermeiden, dass an seinem Campus der Mindestlohn unterschritten wird. Seit Juli 2021 gebe es bei den Jugendteams auch keine geringfügig Beschäftigten mehr. "Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten", hieß es in der Mitteilung. Wie ein Klub-Sprecher ergänzte, sei allen Betroffenen angeboten worden, die Mehrarbeit nachträglich noch zu vergüten.

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