Neue Entwicklungen:Der Windpark im Ebersberger Forst wackelt

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Mehr als zehn Jahre ist es inzwischen her, dass der Windmessmast im Ebersberger Forst aufgestellt wurde. Wann sich die Windräder hier drehen, steht aber immer noch nicht ganz fest - geplant ist ein Betriebsbeginn im Jahr 2027. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Die Green City AG, die das Projekt realisieren will, steckt in großen finanziellen Schwierigkeiten. Landrat Robert Niedergesäß (CSU) nennt die Nachrichten "unerfreulich und beunruhigend".

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Die Green City AG steckt in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, das Unternehmen hat 2021 ein deutliches Minus eingefahren und geht davon aus, dass "ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 eingetreten ist", so die Feststellung in einer Pressemitteilung der Green City AG. Auch seine Zahlen für 2020 muss das Unternehmen korrigieren. Aus diesem Grund hat es seine Aktionärinnen und Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Januar 2022 eingeladen. Die finanzielle Schieflage der Green City AG könnte auch Folgen für den Landkreis Ebersberg haben - schließlich will Green City den Windpark im Ebersberger Forst errichten, sofern Vorab-Untersuchungen zeigen, dass ein solcher überhaupt realisierbar ist.

In einer ersten Reaktion am Montag äußerte sich Landrat Robert Niedergesäß (CSU) zu den Neuigkeiten aus München: "Grundsätzlich ist das eine sehr unerfreuliche und beunruhigende Nachricht. Wir müssen uns zunächst ein umfassendes und objektives Bild der Lage verschaffen und uns auch mit der Green City AG darüber austauschen und uns von dort informieren lassen, alle Fakten müssen auf den Tisch. Danach müssen wir die folgerichtigen und konsequent notwendigen Schlüsse ziehen. Nachdem die Green City AG aber einen Standortsicherungsvertrag für die fünf Windräder im Staatsforst mit dem Freistaat Bayern hat, sind die vertraglichen Beziehungen primär auch auf dieser Ebene zu klären!"

Zwischen dem Landkreis und Green City gibt es eine Vereinbarung zur Kostenaufteilung

Unklar ist nicht nur, ob gegebenenfalls ein anderes Unternehmen beim Windpark einspringen könnte, falls die Green City AG nicht mehr in der Lage ist, das Projekt durchzuziehen. Unklar ist derzeit auch, ob der Landkreis auf Kosten sitzenbleiben könnte, die bereits für die Planung des Windparks im Forst angefallen sind, sollte die Green City AG pleitegehen. Der Kreis hat mit Green City eine Vereinbarung getroffen, dass die Betreibergesellschaft die Kosten für die notwendige Modifizierung des Landschaftsschutzgebiets übernimmt, sollten die Windräder genehmigt werden. Bei Nichtgenehmigung sollten laut der Vereinbarung anfallende Kosten zu 40 Prozent vom Landkreis und zu 60 Prozent von Green City getragen werden.

Im Haushalt 2021 hatte der Kreistag nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid für den Windpark im Forst im Mai nachträglich 50000 Euro für Aufträge, beispielsweise zur Rechtsberatung oder an Planungsbüros, zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2022 geht die Verwaltung laut einer Einschätzung vom Oktober von bis zu 55000 Euro für fachliche und rechtliche Begleitung beziehungsweise Untersuchungen aus.

Was den Windpark im Forst betrifft, beweist das Münchner Unternehmen bereits langen Atem. Bereits vor zehn Jahren hatten die Planungen für die damals noch sechs geplanten Anlagen begonnen, allerdings traten immer wieder Hindernisse auf, die das Projekt verzögerten. Beim Bürgerentscheid im Mai hatten sich aber letztlich 52,74 Prozent der Teilnehmer für die Anlagen ausgesprochen.

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