Amtsgericht Ebersberg:Wenn man bei "Wish" für zwei Euro zwanzig Euro bestellt

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Auf den ersten Blick täuschend echt wirkt dieser 20-Euro-Schein. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch klar, dass die Geldnote für Dreharbeiten gedruckt worden ist und nicht in Umlauf gebracht werden darf. (Foto: Polizei/oh)

Weil er bei einem Onlinehändler einen gefälschten Zwanziger gekauft hat, steht ein 26-Jähriger in Ebersberg vor Gericht.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Die Formulierung, etwas bei "Wish" zu bestellen, ist ein weit verbreiteter Internetwitz, der darauf anspielt, dass sich Kunden der überwiegend von chinesischen Anbietern genutzten Händlerplattform trotz vielversprechend klingender Beschreibung oft mit einem billigen Imitatprodukt begnügen müssen. Genau das jedoch hatte ein 26-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis im Sinn, als er Ende 2019 über die Internetseite einen recht ungewöhnlichen Artikel orderte: Für rund zwei Euro ließ sich der junge Mann einen gefälschten 20-Euro-Schein aus Fernost einfliegen. Was zunächst nach einem lukrativen Deal klingt, hatte für den Käufer nun aber unangenehme Konsequenzen. Am Dienstag musste er sich vor dem Ebersberger Amtsgericht wegen Geldfälschung verantworten.

Es war allerdings nicht nur die Onlinebestellung, die den 26-Jährigen auf die Anklagebank brachte, sondern auch, was laut Staatsanwaltschaft daraus folgte. Den gefälschten Geldschein nämlich soll der Mann, der als Angestellter einer Tankstelle im Landkreis gearbeitet hat, einer Kollegin in die Kasse gesteckt und sich dafür einen echten Zwanziger genommen haben. Der Mann habe den Schein gezielt zu dem Zweck bestellt, um ihn später in Umlauf zu bringen, so der Vorwurf.

Der Angeklagte begründet die Tat mit seiner finanziellen Notlage

Der Angeklagte aber gab vor Gericht eine leicht abgewandelte Version der Geschichte zum Besten. Demnach habe er nicht den im Internet bestellten Geldschein in die Kasse seiner Kollegin gelegt, sondern eine Fälschung, die er selbst im Laufe seiner Schicht von einem Kunden bekommen habe. Es sei in den Tagen zuvor immer wieder vorgekommen, dass an der Tankstelle mit Falschgeld bezahlt worden sei, sagte er. Kleinere Unstimmigkeiten in der Kasse müssten die Mitarbeiter allerdings aus der eigenen Tasche heraus begleichen. "Ich stand unter Stress, hatte finanzielle Probleme und dann hab' ich ihn ausgetauscht", so der 26-Jährige.

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Vor Gericht beteuerte der junge Mann, dass ihm die Tat leidtue. "Es hat mich sehr mitgenommen, dass ich das getan habe", sagte der Angeklagte. Er habe sich unmittelbar danach freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben. Seit seiner Kindheit leide er bereits unter Depressionen, der Vorfall habe die Krankheit nun wieder zu Tage befördert. "Ich mache erst und denke später nach", so der 26-Jährige, der angab, nach der Tat "am Boden zerstört" gewesen zu sein.

Zerstört war jedoch nicht nur er selbst, sondern auch der gefälschte Geldschein aus dem Internet. Diesen habe er unmittelbar danach zerrissen und ins Altpapier geworfen. Auf die Frage von Richter Frank Gellhaus, warum er diesen überhaupt bestellt habe, sagte der Angeklagte, er sei damals interessiert gewesen, wie sich Falschgeld anfühle. "Ich hatte noch nie eine Blüte in der Hand und wollte wissen, wie so etwas aussieht." Den falschen Zwanziger habe er zwar einmal auch bei der Arbeit dabeigehabt, in Umlauf bringen wollte er den Schein nach eigenen Angaben jedoch nicht.

Ganz fern lag dieser Verdacht der Staatsanwaltschaft angesichts der finanziellen Situation des Mannes allerdings nicht. Ein gesetzlicher Betreuer, der dem Angeklagten bei der Bewältigung seiner privaten Probleme hilft, bezifferte dessen Gesamtschulden auf rund 30 000 Euro. Sein Klient habe teils deutlich höhere Raten abzubezahlen, als er überhaupt verdiene - ein Umstand, der dem 26-Jährigen immerhin beim Urteilsspruch zugute kommen sollte.

"Der Strafvorwurf der Geldfälschung ist ein massiver", sagt selbst der Verteidiger

Dass der Angeklagte trotz des vermeintlich kleinen Vergehens mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen hat, darüber waren sich unterdessen alle Prozessbeteiligten einig. "Der Strafvorwurf der Geldfälschung ist ein massiver", sagte selbst dessen Verteidiger, der allerdings auch zu bedenken gab, dass sein Mandant das Ganze letztlich sehr amateurhaft umgesetzt habe. Zudem müsse das Gericht auch die psychische Belastung sehen, unter der der Angeklagte in Folge der Tat leide, so der Rechtsanwalt. "Ich bin mir absolut sicher, dass er keine Straftaten mehr begehen wird."

Das sollte er auch zumindest in den nächsten zwei Jahren nicht tun, denn so lange dauert die Bewährungszeit - ansonsten drohen ihm sieben Monate Gefängnis. Von einer zusätzlichen Geldauflage allerdings sah das Gericht wegen der ohnehin schwierigen Finanzlage des Angeklagten ab.

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