Kommunalwahl:Ebersberg: Bald entscheidet sich, wer sich im März zur Wahl stellen kann

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Symbolfoto. (Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)

Etablierte Parteien müssen ihre Kandidatenlisten einreichen. Neue Gruppierungen wie "Pro Ebersberg" oder "Offene Politik in Bruck" müssen etwas vorweisen.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Der Tag der Entscheidung ist der 15. März, dann werden die kommunalen Gremien im Landkreis neu gewählt. Doch eine Vorentscheidung darüber fällt bereits Ende Januar, eine weitere Anfang Februar. Dann wird sich herausstellen, wer sich für die zwei Stadt-, 19 Gemeinderäte und den Kreistag bewerben darf. Insgesamt sind in den 22 kommunalen Gremien des Landkreises 428 Sitze zu vergeben.

Grundsätzlich, so regelt es das bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, kann für einen Sitz in Kreistag, Stadt- und Gemeinderäten antreten, wer die Staatsbürgerschaft eines EU-Lands besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und nicht die Wählbarkeit abgesprochen bekommen hat. Dies ist etwa durch ein Gerichtsurteil möglich, falls eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr - mit oder ohne Bewährung - verhängt wurde. Außerdem wichtig ist der Wohnort. Kandidieren darf man nur dort, wo mindestens drei Monate vor dem Wahltag ein Wohnsitz, der nicht der Hauptwohnsitz sein muss, angemeldet wurde.

Dieses gilt allerdings nicht für Bürgermeisterkandidaten. Sie dürfen auch an einem anderen Ort wohnen. Um mit eigener Liste antreten zu können, müssen die Gruppierungen, die sich bewerben wollen, einige Bedingungen erfüllen. Die erste ist die fristgerechte Einreichung der Liste. Diese, auch das regelt das Wahlgesetz, sollte 52 Tage vor dem Wahltermin - konkret der Schließung der Wahllokale - bei der jeweils zuständigen Wahlleitung im Rathaus oder Landratsamt eingegangen sein. Für die kommende Kommunalwahl ist dies der 23. Januar um 18 Uhr. Am folgenden Tag werden die eingegangenen Wahlvorschläge öffentlich bekanntgemacht und ans Landratsamt übermittelt. Die allerletzte Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist eine Woche darauf, wer dann keine Liste hat, kann bei der Wahl definitiv nicht antreten.

Grundsätzlich reicht es, wenn eine Liste aus einem einzigen Kandidaten besteht. Da allerdings jeder Wähler genau so viele Stimmen vergeben kann, wie das fragliche Gremium Sitze hat, und jeder Bewerber maximal drei Stimmen erhalten kann, bemühen sich die meisten Gruppierungen, wenigstens so viele Bewerber auf die Liste zu setzen, dass es einem Drittel der zu vergebenden Sitze entspricht, um keine Stimmen zu verschenken.

Das SZ-Logo zur Kommunalwahl 2020. (Foto: oh)

Es dürfen in Ausnahmefällen sogar mehr Kandidaten antreten, als Sitze zu vergeben sind, maximal jedoch doppelt so viele. Voraussetzung ist allerdings, dass die entsprechende Kommune nicht mehr als 3000 Einwohner hat oder eine sogenannte Mehrheitswahl vorliegt, was bedeutet, dass nur eine Liste zur Wahl steht. Beides findet sich im Landkreis in der Gemeinde Baiern, die überparteiliche Liste Einigkeit tritt dort mit 24 Bewerbern an obwohl es nur zwölf Sitze im dortigen Gemeinderat zu vergeben gibt. Für Parteien, die bei der vergangenen Bundes-, Landtags- oder Europawahl mehr als fünf Prozent der Stimmen bekommen haben, sind damit die Vorgaben erfüllt. Nun reicht es, die entsprechende Liste von den Mitgliedern bestätigen zu lassen und beim jeweiligen Wahlleiter der Gemeinde oder des Landkreises einzureichen. Dies trifft aktuell auf CSU, SPD, Grüne, Linke, FDP, Freie Wähler und AfD zu.

"Pro Ebersberg" braucht deutlich mehr Unterstützer als die offenen Listen in Steinhöring oder in Bruck

Ebenfalls einfach eine Liste einreichen kann, wessen Partei oder Gruppierung zwar nicht in Land- oder Bundestag vertreten ist, dafür aber in dem Gremium, für das man antreten möchte. Dies ist im Landkreis etwa der Fall bei der Bayernpartei und der ÖDP, die im Kreistag bereits vertreten sind. Auch in vielen Kommunen gibt es lokale Listen. Die meisten davon übrigens in Moosach, wo es neben der CSU 2014 auch die Frauen für Moosach, die Alternative Bürgerliste und die unabhängige Wählergemeinschaft in den Gemeinderat geschafft haben. Andere Beispiele sind unter anderem die Liste Einigkeit in Baiern, das Bündnis für Grafing, die Bürger für Emmering, das Neue Forum in Pliening, die Überparteilichen und die Bürgerlichen in Hohenlinden oder die Glonner für Glonn, die aus den Freien Wählern hervorgegangen sind.

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Solche Umbenennungen sind im übrigen ebenfalls ohne großen Aufwand möglich, aktuelles Beispiel ist die Initiative für Pliening. Die hieß bei der vergangenen Wahl noch Alternative für Pliening, wollte aber nicht ständig mit der AfD verwechselt werden. Ist die sich umbenennende Liste als Partei beziehungsweise Verein eingetragen, muss lediglich der neue Name dem Wahlleiter rechtzeitig mitgeteilt werden. Handelt es sich um eine Wählervereinigung beispielsweise in Form einer offenen Liste, müssen mindestens sechs Personen, die bereits die Vorgängerliste unterstützt oder auf ihr kandidiert haben, noch einmal ihre Unterstützung kundtun.

Deutlich höher sind die Hürden, will eine komplett neue Gruppe mit einer eigenen Liste und/oder einem eigenen Bürgermeisterkandidaten antreten. Das Gleiche gilt für bestehende Parteien, die weder im Bundes- oder Landtag und auch nicht im Gremium vertreten sind, für das sie sich bewerben. Letzteres trifft im Landkreis beispielsweise auf die Bayernpartei zu. Für den Kreistag, wo sie zwei Mandate hat, muss sie keine Stimmen sammeln, wohl aber in Grafing, wo die BP in den Stadtrat einziehen und in Walter Schmidtke auch einen Bürgermeisterkandidaten stellen möchte. Da sie dort noch nicht vertreten ist, braucht sie die Unterstützung von mindestens 180 in Grafing wahlberechtigten Personen. Diese dürfen laut Wahlgesetz zwar Mitglieder aber keine Kandidaten der unterstützten Partei sein.

Unterstützung brauchen auch einige weitere Neulinge: in der Kreisstadt die Gruppierung "Pro Ebersberg" um Bürgermeisterkandidat Josef Peis und in Steinhöring die offene Liste um die frühere SPD-Gemeinderätin Martina Lietsch, die sich dort für das höchste Amt im Rathaus bewirbt und in Bruck die Liste "Offene Politik in Bruck". Die Zahl der Unterschriften richtet sich nach der Zahl der Einwohner in der jeweiligen Kommune. So braucht "Pro Ebersberg" ebenfalls 180 Unterstützer, der offenen Liste in Steinhöring reichen dagegen 80 Unterschriften, in Bruck sogar nur 50. Wollte sich eine neue Liste für den Kreistag bewerben, wären 340 Unterschriften nötig. Keine Unterschiede gibt es beim Stichtag: Bis zum 3. Februar müssen die Unterstützerunterschriften vorliegen.

Der 3. Februar ist auch der letzte Termin, bis zu dem eingereichte Wahlvorschläge ergänzt werden können. Auch vom Wahlleiter festgestellte Mängel auf den Listen können bis dahin korrigiert werden. Am 4. Februar entscheiden die Wahlausschüsse der Kommunen über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge. Endgültig wird diese zwei Wochen darauf, bis dahin können Beschwerden über einen Ausschluss eingereicht werden. Am 18. Februar ist definitiv Schluss, dann werden die Stimmzettel gedruckt.

© SZ vom 10.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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