Prozess in München:78-Jähriger missbraucht Frauen im Pflegeheim

Lesezeit: 2 min

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Heimbewohner vor, zwei wehrlose Seniorinnen in der Einrichtung sexuell missbraucht zu haben. Der Mann leidet an Demenz und Schizophrenie.

Von Andreas Salch, Dachau

Zwei Seniorinnen sollen in einer Pflegeeinrichtung im Landkreis Dachau Opfer sexueller Übergriffe durch einen 78-jährigen Mitbewohner geworden sein. Die Frauen im Alter von 71 und 81 Jahren seien wegen ihrer Erkrankungen nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren. Zwischen Ende Oktober 2019 und Ende März vorigen Jahres soll es zu insgesamt 27 Übergriffen gekommen sein. Der Rentner soll die 81-Jährige in vier Fällen vergewaltigt haben. Der Leitung des Heimes kann dies nicht verborgen geblieben sein. Denn wenn die Pflegerinnen und Pflegern mitbekamen, dass sich der 78-Jährige an einer Frau vergehen wollte, waren sie sofort dazwischengegangen und fertigten einen schriftlichen Bericht an.

Am Montag hat vor dem Landgericht München II der Prozess gegen den Senior begonnen. Laut Ärzten leidet er an Demenz und einem schizophrenen Residuum - einer Persönlichkeitsveränderung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann somit nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Taten einzusehen und fordert daher seine zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

Derzeit ist der 78-Jährige im Isar-Amper-Klinikum in Haar einstweilig untergebracht. Sein gesundheitlicher Zustand soll so schlecht sein, dass er verhandlungsunfähig ist. Deshalb findet der Prozess ohne ihn statt. Eine psychiatrische Sachverständige sagte auf Frage des Gerichts, der Senior sei "massivst zerfahren" und nicht in der Lage, ein Gespräch zu führen. Selbst mit Hilfe von Medikamenten sei "kein Zustand herbeizuführen", in dem er in der Lage wäre, an der Verhandlung teilzunehmen. Der 78-Jährige wird in dem Verfahren vor der 3. Strafkammer durch einen Anwalt vertreten.

Bereits in den 1970/80er Jahren, so der bisherige Betreuer des Mannes, ein Rechtsanwalt aus Dachau, sei bei dem 78-Jährigen eine schizophrene Erkrankung diagnostiziert worden. Nach dem Tode seiner Mutter sei der Beschuldigte 1990 erstmals in eine Pflegeeinrichtung gekommen. Vor fünf Jahren wurde der Rentner in die Pflegeeinrichtung verlegt, in der es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein soll.

"Bis dahin war er der liebe und nette Mann"

Anfangs sei das Verhalten des 78-Jährigen "unproblematisch" gewesen, so der Anwalt. Ab Herbst 2019 aber habe der Angeklagte begonnen, die Kleider von Mitbewohnern zu vernichten und sei gewalttätig geworden. "Bis dahin war er der liebe und nette Mann, der gut und viel isst", so der Anwalt. Was die Wesensänderung auslöste, sei unklar. "Als erste Maßnahme" habe man versucht, den 78-Jährigen von den Frauen "zu separieren". Außerdem sei der Rentner mehrmals in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden und seine Medikation erhöht worden. Die psychiatrische Klinik des Bezirks Oberbayern in Fürstenfeldbruck habe den Senior nach einer Woche wieder entlassen, da er "verhaltensunauffällig" gewesen sei, sagte der Anwalt. Auch jetzt in Haar sei "nichts mit Frauen". Der 78-Jährige werde von denen, die mit ihm zu tun haben, als der "liebe nette Mann beschrieben".

Eine Verlegung in eine andere Pflegeeinrichtung ist bislang gescheitert. Bei einem Wechsel müsse man die "Karten offenlegen", berichtete der Anwalt. Keine Einrichtung habe den 78-Jährigen wegen der mutmaßlichen Übergriffe aufnehmen wollen. "Das tun wir uns erst gar nicht an", habe man ihm gesagt, so der Anwalt. "Wir haben reihenweise Absagen in ganz Oberbayern bekommen." Die Pflegeeinrichtung im Landkreis Dachau habe sich "aufopferungsvoll bemüht", den Rentner "loszuwerden, sei aber gescheitert." Und wo solle der Mann nun bleiben, fragte Richter Martin Hofmann. "Das ist wirklich ein Problem, das muss man ganz klar sagen", antwortete der ehemalige Betreuer.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der Vorfälle gegen die Heimleitung der Einrichtung im Landkreis begonnen zu ermitteln. Ein Fehlverhalten sei jedoch nicht festgestellt worden, sagte der Vertreter der Behörde am Randes des Prozesses. Ein Urteil wird noch in dieser Woche erwartet.

© SZ vom 20.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Übergriff auf 15-Jährige
:Drei Jahre Haft für Sexualstraftäter

Wie betrunken der 31-Jährige in der Tatnacht war, bleibt unklar. Das Gericht ordnet Unterbringung in einer Entzugsklinik an.

Von Sophie Kobel

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: