Landgericht München I:55-Jähriger soll 133 Pfleger ausgebeutet haben

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Die Akquise der vornehmlich aus Polen stammenden Frauen und Männer lief über das Internet. Der Angeklagte vermittelte die Scheinselbständigen - sie mussten rund um die Uhr verfügbar sein.

Von Andreas Salch

Der Beginn des Prozesses bedeutet für den Staatsanwaltschaft erst einmal Schwerstarbeit. 133 Namen müssen in dem Verfahren vor der 7. Kammer am Landgericht München I am Montagmorgen in alphabetischer Reihenfolge vorgetragen werden. Bei den allermeisten handelt es sich um die polnischer Staatsbürger. Und die sind nicht so leicht auszusprechen. Nachdem das bewältigt ist, folgt noch die Verlesung von 150 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, denen sich der Geschäftsführer eines Pflegedienstes aus Ismaning schuldig gemacht haben soll. Das Prozedere dauert fast ein Stunde. Die Höhe des Schadens beziffert die Anklage auf etwas mehr als 541 000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen vor, dass er für die 133 Pflegekräfte seiner beiden Firmen von 2012 bis 2014 in jeweils verschiedenen Zeiträumen keine Abgaben an die gesetzlichen Krankenkassen geleistet habe. Zudem soll der Geschäftsführer eine Vielzahl der Pflegerinnen und Pfleger nicht zur Sozialversicherung angemeldet haben. Die Haushaltskräfte, die für seine Firmen arbeiteten, seien Scheinselbständige gewesen, so die Staatsanwaltschaft.

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof braucht noch etwas Zeit. Obwohl die Organisatoren nach eigenen Angaben über 100 000 Unterschriften gesammelt haben, könnte die Initiative gestoppt werden.

Den Ermittlungen zufolge hat der Angeklagte den 24-Stunden-Betreuungskräften, die in Haushalten im Großraum München pflegebedürftige Personen versorgten, bis in alle Einzelheiten vorgegeben, welche Leistungen sie erbringen mussten. Die Pflegerinnen und Pfleger, so die Staatsanwaltschaft, arbeiteten zu keinem Zeitpunkt selbständig, sondern führten die ihnen zugewiesenen Arbeiten exakt nach den Weisungen des Geschäftsführers durch. Die Akquise der vornehmlich aus Polen stammenden Arbeitnehmer lief über das Internet und eine in Polen ansässige Vermittlungsagentur. Sie stellte den Kontakt zu dem Angeklagten her. Interessenten soll dieser in der Regel 1200 Euro netto bezahlt haben.

Für einen Pflegebedürftigen, der ihr zugewiesen wurde, musste eine Haushaltshilfe rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche zur Verfügung stehen. Die Anwesenheitspflicht für die Haushaltshilfen bestand laut Anklage somit ebenfalls "rund um die Uhr". Vertragsverhandlungen und Preiskalkulationen vor Vertragsabschluss seitens der Haushaltshilfen sollen nicht stattgefunden haben.

Noch vor der Einlassung des Angeklagten kam es auf Initiative seiner Verteidiger zu einem Rechtsgespräch mit der Kammer und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft. Gespräche ihm Hinblick auf ein Verfahrensbeschränkung habe es bereits vor dem Prozess gegeben, sagte Richter Max Boxleitner. Im Falle eines Geständnisses stellte das Gericht dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe von mindestens neun und höchstens elf Monaten in Aussicht. Darüber hinaus müsse er mit einer Geldstrafe in Höhe von fast einem Jahresgehalts rechnen. Ein Urteil in dem Prozess soll am kommenden Montag verkündet werden.

© SZ vom 02.07.2019 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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