Pflegenotstand:Urteil zu Volksbegehren erst im Juli

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet erst Mitte Juli über das Volksbegehren zum Pflegenotstand. (Foto: dpa)
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sein Urteil zum Volksbegehren gegen den Pflegenotstand in Bayern verschoben.
  • Die Entscheidung soll nun am 16. Juli verkündet werden.
  • Die Initiatoren haben bereits mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern unter anderem einen gesetzlich vorgegebenen Personalschlüssel.

Die Initiatoren des sogenannten Pflege-Volksbegehrens müssen noch vier Wochen bangen: Erst am 16. Juli will der Bayerische Verfassungsgerichtshof sein Urteil verkünden, ob das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" rechtlich zulässig ist. Das Innenministerium hatte dies verneint und die Angelegenheit den Verfassungsrichtern vorgelegt.

Die Initiatoren das Volksbegehrens - ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen - hatten nach eigenen Angaben mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. So sollen die Versorgung der Patienten verbessert und die Pflegekräfte entlastet werden. In mündlicher Verhandlung trugen beide Seiten am Dienstag vor dem Verfassungsgerichtshof die Kernpunkte ihrer Argumentation vor.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wiesen darauf hin, dass die Pflegesituation an Deutschlands Kliniken seit Jahren schwierig, manchmal sogar katastrophal sei. Bundesweit fehlten mindestens 70 000 Pflegekräfte, allein in Bayern rund 12 000. Zentraler Gedanke des Volksbegehrens sei es, die Patientensicherheit in den Kliniken zu gewährleisten. Die vom Bund festgelegten Untergrenzen beim Personal dürften kein Hindernis sein, für eine gute Versorgung bessere Vorgaben vorzusehen.

Eine ähnliche Initiative stoppte der Verwaltungserichtshof in Hamburg

Die Vertreter des Innenministeriums machten deutlich, dass sie das Ziel einer guten Versorgung für ehrenhaft hielten - aber das Ministerium und die Richter hätten ausschließlich über die rechtliche Frage zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Volksbegehren gegeben seien. Dies sei nicht der Fall. Denn Bayern habe keinen Spielraum, eigene Personalbemessungsgrundlagen zu beschließen, weil der Bund dies bereits abschließend geregelt habe.

Genau aus diesem Grund habe das Hamburger Verfassungsgericht am 7. Mai dieses Jahres ein ähnliches Volksbegehren gestoppt. Das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz des Bundes habe dem Volksbegehren politisch den Boden entzogen, da die Krankenhäuser nun keinen finanziellen Anreiz mehr hätten, am Pflegepersonal zu sparen, teilte Gesundheitsministerin Melanie Huml mit. Wolfgang Obermair vom Bayerischen Roten Kreuz befürchtet, dass Pflegepersonal in anderen Einrichtungen fehlen könnte, wenn sich nur die Bedingungen in den Krankenhäusern verbessern würden.

© SZ vom 19.06.2019 / dpa, sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Von Lisa Schnell

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