Nahverkehr:Bahn darf mit dem Bau der zweiten Stammstrecke im Osten beginnen

Lesezeit: 2 min

Am Orleansplatz ist eine Lärmschutzwand geplant. Das sagt die Bahn nun auch den Anwohnern der Baugrube in den Maximiliansanlagen zu. (Foto: Florian Peljak)
  • Die Verfahren gegen den Bau der zweiten Stammstrecke im Münchner Osten wurden mit Vergleichen beigelegt.
  • Die Bahn sichert Anwohnern beispielsweise zu, den Lärmschutz während der Bauarbeiten zu verbessern.
  • Komplett befriedet ist die Situation in Haidhausen damit aber noch nicht.

Von Johannes Korsche

Rechtlich gesehen steht dem Bau der zweiten Stammstrecke nun auch im Münchner Osten nichts mehr im Wege, befriedet ist die Situation in Haidhausen damit aber noch nicht. Die Bürgerinitiative Haidhausen S-Bahn-Ausbau zeigte sich nach dem Vergleich "weder zufrieden, noch enttäuscht", wie ihr Vorstand Walter Heldmann sagte. Man akzeptiere den Ausgang des Prozesses, halte aber daran fest, dass der "Tieftunnel in der jetzt geplanten Form die falsche verkehrliche Lösung für München ist", heißt es in einer Mitteilung der Stammstreckengegner.

Heldmann will sich nach eigenem Bekunden nun mit den anderen Mitgliedern der Initiative zusammensetzen und das weitere Vorgehen besprechen. Nur so viel: "Das Thema Stammstrecke ist noch nicht endgültig vom Tisch." Am Mittwoch wurde bekannt, dass es für die letzten beiden Verfahren gegen den S-Bahn-Tunnel vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Vergleich gibt.

Nahverkehr
:Streit um zweite S-Bahn-Stammstrecke ist beendet

Die beiden letzten anhängigen Verfahren um den Bau sind vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Vergleichen beendet worden.

Die Kläger, Anwohner der Baustellen auf dem Orleansplatz und in den Maximiliansanlagen, hatten wegen des aus ihrer Sicht ungenügenden Lärm- und Immissionsschutzes während der mehrjährigen Bauphase geklagt. Der gerichtliche Vergleich beendet nun den Gerichtsprozess, es sei denn, der Vergleich wird widerrufen. Die Frist dafür läuft für die beiden Kläger Ende beziehungsweise Mitte März aus.

Die Bahn sichert den Anwohnern der Inneren Wiener Straße zu, den "aktiven Lärmschutz" bei der Baustelle auf dem Sportplatz in den Maximiliansanlagen zu ergänzen, teilte die Gerichtssprecherin Christina Schnölzer mit. Dort ist ein Rettungsschacht sowie eine Abzweigstelle, die später in Betrieb genommen werden soll, geplant. Konkret bedeutet das, dass eine Lärmschutzwand um die Baustelle herum aufgestellt wird.

Den Anwohnern der Weißenburger Straße, die von den Bauarbeiten auf dem Orleansplatz betroffen sind, verspricht der Vergleich, dass der sogenannte Innenraumpegel nach VDI-Richtlinie nicht überschritten werde, so Schnölzer. Dass es also in den Wohnungen nicht allzu laut wird. Eine Lärmschutzwand auf dem Orleansplatz, die die Baustelle des neuen Tiefbahnhofs 40 Meter unter der Erde umrandet, ist ohnehin geplant.

Die Kläger hatten 78 Beweisanträge gestellt. Überwiegend ging es dabei um allgemeine Argumente gegen die zweite Stammstrecke. So sei der Brand-, Katastrophen- und Naturschutz bei den Planungen nicht ausreichend, zudem der Nutzen nicht erwiesen. Hinzu kommen die vier Milliarden Euro hohen Kosten. Letztlich wurden diese Beweisanträge allerdings abgelehnt, sagte Schnölzer. Der Vergleich ist daher zumindest ein kleiner Erfolg für die Baustellenanwohner. Doch hatten sie bei einem Verhandlungstermin Anfang Februar noch betont, dass es ihnen eigentlich nicht um Lärm oder Baustellendreck gehe, sondern um das Projekt der zweiten Stammstrecke an sich.

© SZ vom 23.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Bauarbeiten
:Aushub für die zweite Stammstrecke soll umweltfreundlich entsorgt werden

Das 500 Meter lange Förderband hätte den Vorteil, dass weniger Abgase und Lärm als bei Lastwagen entstehen. Allerdings gäbe es über Jahre ein markantes Bild in der Bahnhofsgegend ab.

Von Andreas Schubert

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: