Vorratsdaten:Wer Daten speichern will, muss erst den Nutzen belegen

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Wer sich in den Weiten des Internets bewegt, hinterlässt Spuren - und die lassen sich zu einem hochpräzisen Profil des Nutzers verdichten. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Innenministerin Nancy Faeser will die Spuren aller Internet-Nutzerinnen und -Nutzer sammeln - auch ohne Anlass und Verdacht. Sie beruft sich dabei auf den Europäischen Gerichtshof. Doch dessen Urteile handeln von etwas ganz anderem.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Zu den vielen Baustellen in der Ampelkoalition hat sich nun eine neue hinzugesellt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert eine Speicherpflicht für IP-Adressen, mit der - wenn auch zeitlich begrenzt - die digitalen Spuren jeder Nutzerin und jeden Nutzers aufbewahrt würden, ohne Anlass und ohne Verdacht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hingegen will die Daten nur bei konkreten Verdachtslagen einfrieren lassen - die Fachleute nennen das Quick Freeze. Faeser beruft sich auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH), Buschmann aufs liberale Parteiprogramm.

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