Aktuelles Lexikon:Kinderkrankschreibung

Papierkram, mit dem Kinderärzte gern weniger zu tun hätten. (Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa)

Ein deutscher Sonderfall, der Eltern hilft, Arztpraxen stresst und der nun in der Diskussion steht.

Von Felix Hütten

Eltern von Kleinkindern in Deutschland müssen sich nicht nur mit Rotznasen und Fieberbacken auskennen, sondern auch mit behördensprachlichen Wortungetümen. Schöne Beispiele dafür sind Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld. Die im Elternmund geläufige Abkürzung "Kinderkrankschreibung" ist eine sogenannte Entgeltersatzleistung für gesetzlich krankenversicherte Eltern von Kindern bis zwölf Jahre und ziemlich einzigartig auf der Welt: Wer sein krankes Kind zu Hause gesund pflegt und deshalb nicht arbeiten kann, bekommt von seiner Krankenkasse den Lohnausfall fast vollständig ausgeglichen. Jeder Elternteil kann in Deutschland bis zu 15 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen, Alleinerziehende sogar 30 Tage. Voraussetzung dafür ist eine offizielle Bescheinigung; sehr zum Leidwesen der Kinderärzte. Ihre Sicht auf diese Regelung: Mäßig kranke Schnupfenkinder verstopfen die ohnehin oft schon überlasteten Praxen. Viele Eltern kämen nicht für ärztlichen Rat, sondern für einen Papierschein in die Praxis. Sie fordern ein Ende der Bürokratie. Viele Eltern stimmen zu.

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