AfD:Es gibt kein Recht auf Pöstchen

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Niemand muss für sie stimmen: Dennis Hohloch (l.), Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Lena Kotré und Hans-Christoph Berndt (r.), AfD-Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag. (Foto: Soeren Stache/picture alliance/dpa)

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat entschieden, und das ist gut so: Auch im Landtag darf und muss Kollegialität politische Grenzen haben.

Kommentar von Ronen Steinke

Es ist gute demokratische Gepflogenheit, dass alle Fraktionen eines Parlaments fair in Gremien repräsentiert werden. Es ist allerdings noch bessere demokratische Gepflogenheit - und im Zweifel ist es vorzugswürdig -, dass man niemals Faschisten wählt. Auch nicht bürgerliche Steigbügelhalter von Faschisten. Man wählt sie nicht in Parlamente, und man wählt sie, wenn sie schon im Parlament sitzen, nicht noch auf begehrte Pöstchen dort.

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