Kunstfreiheit:Das durchtriebene Spiel mit dem Tabubruch

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Das Bundesverfassungsgericht hat Jan Böhmermanns Beschwerde ohne Begründung abgewiesen. (Foto: Matthias Balk/Picture Alliance/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht lässt Jan Böhmermann abblitzen mit seinem "Schmähgedicht" und seiner Beschwerde. Klar, damit hat der türkische Präsident Erdoğan gewonnen - und nicht zuletzt die Meinungsfreiheit.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Manchmal lässt einen selbst das Bundesverfassungsgericht wortlos zurück. Vor sechs Jahren war eine spannende Debatte über die Meinungsfreiheit in Gang gekommen, losgetreten von Jan Böhmermann, der eine "Schmähkritik" auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan verfasst hatte. Eigentlich ein übles Machwerk aus der untersten Schublade ("Am liebsten mag er Ziegen ficken"), das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte Teile davon untersagt. Andererseits war das Gedicht eingekleidet in einen didaktischen Kontext, gemeint als Kritik an Erdoğan.

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