Manchmal lässt einen selbst das Bundesverfassungsgericht wortlos zurück. Vor sechs Jahren war eine spannende Debatte über die Meinungsfreiheit in Gang gekommen, losgetreten von Jan Böhmermann, der eine "Schmähkritik" auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan verfasst hatte. Eigentlich ein übles Machwerk aus der untersten Schublade ("Am liebsten mag er Ziegen ficken"), das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte Teile davon untersagt. Andererseits war das Gedicht eingekleidet in einen didaktischen Kontext, gemeint als Kritik an Erdoğan.
Kunstfreiheit:Das durchtriebene Spiel mit dem Tabubruch
Lesezeit: 2 min
Das Bundesverfassungsgericht hat Jan Böhmermanns Beschwerde ohne Begründung abgewiesen.
(Foto: Matthias Balk/Picture Alliance/dpa)Das Bundesverfassungsgericht lässt Jan Böhmermann abblitzen mit seinem "Schmähgedicht" und seiner Beschwerde. Klar, damit hat der türkische Präsident Erdoğan gewonnen - und nicht zuletzt die Meinungsfreiheit.
Kommentar von Wolfgang Janisch
SZ-Plus-Abonnenten lesen auch:
Liebe und Partnerschaft
Diese grünen Flaggen gibt es in der Liebe
Luftverkehr
"Ich befürchte, dass dieser Sommer ein Horror wird"
Digitale Währungen
Der Krypto-Crash
Psychologie
"Es gehört dazu, die eigene Unzulänglichkeit akzeptieren zu können"
Männer in der Midlife-Crisis
Entspann Dich, Alter