Bundesverfassungsgericht:Warum so behäbig?

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Der Zweite Senat, der fürs Wahlrecht zuständig ist (und für den Bundeshaushalt übrigens auch). (Foto: Uli Deck/dpa)

Am Dienstag entscheidet Karlsruhe endlich darüber, ob in Berlin die Bundestagswahl von 2021 wiederholt werden muss. Auch in diesem Fall hat sich der Senat unverantwortlich viel Zeit genommen.

Kommentar von Robert Roßmann

Das Wahlrecht ist das Betriebssystem der Demokratie. Es übersetzt Abstimmungsergebnisse in Parlamentssitze - und entscheidet damit über die Machtverhältnisse im Staat. Wer mit dem Wahlrecht leichtfertig umgeht, versündigt sich an der parlamentarischen Demokratie. Vor diesem Hintergrund ist die Behäbigkeit, die das Bundesverfassungsgericht jetzt gleich in zwei Fällen gezeigt hat, erschütternd.

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