Justiz:Vom Recht der Macht

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Ein Zeichen, kürzlich gesetzt im Olypiastadion von Rom. (Foto: Alessandra Tarantino/AP)

Der Fall Assange rührt an eine Grundfrage: Ist es legal, illegales Staatshandeln öffentlich zu machen? Das hängt ganz von der Perspektive ab.

Kolumne von Heribert Prantl

Wo aber Gefahr ist, sagt Hölderlin, wächst das Rettende auch. Julian Assange wartet darauf vergeblich. Er wartet seit über zehn Jahren. Erst hat er jahrelang in der bedrängenden Enge seines Asyls in der Botschaft von Ecuador in London gewartet. Da ist nicht Rettendes gewachsen. Jetzt sitzt er seit fünf Jahren in einer Zelle des Hochsicherheitsgefängnisses Belmarsh in London. Da wächst erst recht nichts. Es wächst nur die Gefahr der Abschiebung in die USA, wo ihn eine Endlos-Haft erwartet. Über die Abschiebung entscheidet im März der High Court in London. Was hat Assange getan, wofür soll er büßen? Er hat auf der Enthüllungsplattform Wikileaks die Wahrheit veröffentlicht. Er hat sie ins Netz geschaufelt. Er hat gigantisch viel Material publiziert. Dieses Material zeigt unter anderem Kriegsverbrechen der USA in Afghanistan und im Irak. Es zeigt, wie Folter und wie Hinrichtungen dort zur gängigen Praxis wurden. Es zeigt auch noch vieles andere, was besser nicht publiziert worden wäre. Aber das ist nicht der Kern des Falls Assange. Im Kern geht es darum, dass US-Kriegsverbrechen enthüllt wurden.

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