BGH-Urteil zu Influencern:Geld entscheidet

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Vertraulich mit den Followern: Cathy Hummels gehört zu den drei Influencerinnen, die vom "Verband sozialer Wettbewerb" verklagt worden waren - Hummels' Posts wurden vom Gericht nicht beanstandet. (Foto: Brian Dowling/Getty Images)

Erfolg für Cathy Hummels und Kollegen: Der Bundesgerichtshof urteilt, dass Influencer Beiträge nur dann als Werbung kennzeichnen müssen, wenn dafür bezahlt wurde.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wahrscheinlich erzählt die Geschichte mit dem Stoffelefanten am eindrücklichsten, wie schillernd es zugeht in dieser Welt zwischen privatem Smalltalk und kühlem Marketing. Cathy Hummels, von Beruf Influencerin, wendet sich auf Instagram gern an ihre rund 600 000 Follower und spricht über Mode, Yoga, Reisen. Oder eben über ihr Leben als Mutter eines Kleinkindes, da kommt der Elefant ins Spiel. In einem Post wollte sie ihre Follower an ihrem Babyglück teilhaben lassen, aber auch wieder nicht zu sehr - sie hielt dem Jungen das Stofftier vors Gesicht. Ganz spontan natürlich und ohne für eine bekannte Stofftierfirma werben zu wollen. Ohnehin sei der Post eine "rein private Veröffentlichung" gewesen.

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