Gerichtsurteil:Bild TV durfte ARD-Wahlhochrechnung nicht übernehmen

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Der Axel-Springer-Konzern erklärt nach dem Berliner Urteil, er prüfe, Rechtsmittel einzulegen. (Foto: Christoph Soeder/dpa)

Im Urheberrechtstreit zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und dem Springer-Privatsender spricht das Landgericht Berlin sein Urteil. Es folgt der ARD aber nicht in allen Punkten.

Seit der Bundestagswahl liegen die Öffentlich-Rechtlichen mit Bild TV im Clinch um Urheberrechte. Der TV-Sender des Axel-Springer-Konzerns hatte von ARD und ZDF mehrere Teile des TV-Programms zur Wahl übernommen. Vorab hatte es dazu keine Absprachen gegeben. Nun hat die für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige Zivilkammer des Landgerichts Berlin ein Urteil gesprochen - in Teilen gibt sie der ARD recht.

Aus Sicht des Gerichtes war die zeitgleiche Ausstrahlung der ARD-Wahlhochrechnung bei Bild TV nicht rechtens. Die Richter sehen speziell in der Übernahme dieses Programmausschnitts, der die Prognose und die erste Hochrechnung erhielt, eine Verletzung der Rechte. Das Urteil in dem einstweiligen Verfügungsverfahren ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe kann Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.

Das Gericht folgte allerdings nicht allen Punkten, die die ARD bemängelt hatte. So sahen die Richter die Öffentlich-Rechtlichen nicht in ihren Rechten verletzt, was die Bild-Übernahme eines Interviews mit dem CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak betraf.

Von der ARD hieß es in einer Reaktion: "Das Berliner Landgericht hat dem Antrag der ARD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Bild TV im für uns wichtigsten Punkt stattgegeben. Die zeitgleiche Liveübernahme unserer Bekanntgabe der Prognosen und Hochrechnungen wurde für rechtswidrig erklärt."

Springer: "Überzeugt uns nicht"

Vom Medienkonzern Axel Springer hieß es, die Begründung des Landgerichts, wonach die Übernahme der Prognosen und Hochrechnungen der ARD zur Information der Bild-TV-Zuschauer nicht erforderlich und angemessen gewesen sei, "überzeugt uns nicht; insoweit prüfen wir die Einlegung eines Rechtsmittels".

Zugleich habe sich Bild im Streit um die Übernahme des Interviews mit dem CDU-Generalsekretär durchgesetzt. "Wir begrüßen sehr, dass das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung unsere Rechtsauffassung teilt, dass die Übernahme des Ziemiak-Interviews der ARD am Wahlabend durch Bild TV eine urheberrechtlich zulässige Berichterstattung über ein Tagesereignis von überragendem öffentlichen Nachrichteninteresse war."

Im November hatte sich bereits das Kölner Landgericht mit der Ausstrahlung der Programminhalte der öffentlich-rechtlichen Sender bei Bild befasst. Dort ging es um die Klage des ZDF. Auch in Köln kam man zu dem Urteil, dass der private TV-Sender eine längere Passage aus der Berliner Runde nicht in seinem eigenen Programm hätte zeigen dürfen. Das Gericht erließ eine entsprechende Verfügung.

Darüber hinaus war erst vor einigen Tagen bekannt geworden, dass auch der WDR juristisch gegen Bild TV vorgegangen war. Dabei ging es um Material vom WDR-Europaforum, das in der Sendung Bild Live im vergangenen Mai gezeigt worden sein soll. Dieser Streit wurde mittlerweile aber beigelegt: Wie der WDR erklärte, habe Springer eine Unterlassungserklärung abgegeben.

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