Oldenburg:Gericht gibt Problemwolf zum Abschuss frei

Oldenburg (dpa/lni) - Der Leitrüde des Rodewalder Wolfsrudels kann wie vom Umweltministerium geplant abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden und damit einen gegen den Abschuss gerichteten Eilantrag abgelehnt. Alternativen zur Tötung wie eine Vergrämung des Tieres oder Herdenschutzmaßnahmen seien nicht zu erkennen, teilte das Gericht am Freitag mit. Danach hat der Landesbetrieb NLWKN überzeugend dargelegt, dass die strengen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Abschussgenehmigung vorliegen. Dem Leitrüden des Rodewalder Rudels waren laut Umweltministerium zahlreiche Risse von Nutztieren nachgewiesen worden.

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Oldenburg (dpa/lni) - Der Leitrüde des Rodewalder Wolfsrudels kann wie vom Umweltministerium geplant abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden und damit einen gegen den Abschuss gerichteten Eilantrag abgelehnt. Alternativen zur Tötung wie eine Vergrämung des Tieres oder Herdenschutzmaßnahmen seien nicht zu erkennen, teilte das Gericht am Freitag mit. Danach hat der Landesbetrieb NLWKN überzeugend dargelegt, dass die strengen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Abschussgenehmigung vorliegen. Dem Leitrüden des Rodewalder Rudels waren laut Umweltministerium zahlreiche Risse von Nutztieren nachgewiesen worden.

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