München:Verbot von Münchner Rathausbeleuchtung juristisch korrekt

Münchner Rathaus. (Foto: Tobias Hase/dpa/Archivbild)

Die Regierung von Oberbayern hält ihre Entscheidung, die farbige Beleuchtung des Münchner Rathauses zum Internationalen Tag der sicheren Abtreibung zu...

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München (dpa/lby) - Die Regierung von Oberbayern hält ihre Entscheidung, die farbige Beleuchtung des Münchner Rathauses zum Internationalen Tag der sicheren Abtreibung zu verbieten, für rechtssicher. Die Entscheidung basiere auf zwei Gründen, erläuterte ein Sprecher am Dienstag. Zum einen „fällt es nicht in die Zuständigkeit der Landeshauptstadt München, sich zum Strafrecht und zu Fragen des Schwangerschaftsabbruchs zu äußern. Es wäre Aufgabe des Bundesgesetzgebers, den Straftatbestand abzuschaffen oder zu ändern“. Zum anderen gebiete es das Sachlichkeitsgebot, dass sich ein Träger hoheitlicher Gewalt sachlich differenziert äußern und keinen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nehmen solle.

„Mit dieser Rathausbeleuchtung wäre das nach unserem Dafürhalten so zu verstehen, als ob die Landeshauptstadt München die politischen Ziele des Save Abortion Days unterstützt“, erläuterte der Sprecher. Zu den Zielen der Veranstalter in München gehöre auch eine Abschaffung des umstrittenen Abtreibungsparagraphens 218 im Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe stellt.

Auf Aufforderung der CSU-Stadtratsfraktion hatte die Bezirksregierung als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt kurzfristig untersagt, das Rathaus im Rahmen des weltweiten Aktionstages am Montagabend lila anzustrahlen. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) kündigte daraufhin an, den Vorgang rechtlich prüfen und gegebenenfalls gerichtlich für unzulässig erklären zu lassen. „Der OB lässt derzeit die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage prüfen“, bestätigte eine Sprecherin am Dienstag. Reiter zufolge sollte mit der Illumination „zum Ausdruck gebracht werden, dass Frauen, die diese schwierige Entscheidung treffen, nicht allein gelassen werden dürfen und bestmögliche medizinische Unterstützung brauchen“.

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