Hannover:Keine Rückkehr für mutmaßliches Clanmitglied für Behandlung

Das Verwaltungsgericht Hannover hält an der Entscheidung fest, die Rückkehr eines mutmaßlichen Clanmitglieds aus Montenegro zur medizinischen Behandlung nach...

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Hannover (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Hannover hält an der Entscheidung fest, die Rückkehr eines mutmaßlichen Clanmitglieds aus Montenegro zur medizinischen Behandlung nach Deutschland nicht zu gestatten. Igor K. aus Montenegro war Anfang des Jahres 2020 zwei Wochen lang in Hannover behandelt worden, nachdem in seiner Heimat ein Mordanschlag auf ihn verübt worden war. Der Mann weist von sich, Clanmitglied zu sein, er sieht sich als Opfer einer Verwechslung. Die deutsche Polizei befürchtete jedoch einen Anschlag in der Klinik.

Igor K. wollte nun erreichen, dass das Eilverfahren noch einmal aufgenommen wird. Das Gericht lehnte dies am Dienstag ab, weil die vorgelegte Anklageschrift der montenegrinischen Behörden gegen zwei mutmaßliche Täter auf einen Bezug des Anschlages zur organisierten Kriminalität hindeute. Dies entspreche dem bisherigen Erkenntnisstand und schließe gerade nicht aus, dass der Antragsteller als Angehöriger eines kriminellen Clans angegriffen worden sei.

Entgegen seines Vorbringens sei er nicht nur Opfer eines Anschlags, sondern das Ziel eines Mordversuchs mit szenetypischer Planung und Durchführung geworden, hieß es weiter. Für eine Verwechslung des Antragstellers mit einem gleichnamigen Dritten lägen keine Anhaltspunkte vor. Andere Motive seien fernliegend. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ist möglich. Das Hauptsacheverfahren ist noch anhängig.

Die aufwendige Bewachung des Mannes an der Uniklinik auf Kosten des Steuerzahlers hatte für viel Kritik gesorgt. Wegen des Falls entließ Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) einen Verantwortlichen der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) - auch dies sorgte für viel Kritik.

© dpa-infocom, dpa:210330-99-32623/2

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