Hamburg:Ärzte-Präsident von BGH-Urteil zu Sterbehilfe enttäuscht

Leipzig/Hamburg (dpa) - Der Präsident der Hamburger Ärztekammer, Pedram Emami, hat sich enttäuscht über das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sterbehilfe geäußert. "Es war zwar zu erwarten, dass der BGH den Wunsch des Sterbewilligen an erster Stelle sieht, (...) aber ich hatte auf ein anderes Ergebnis gehofft", sagte Emami am Mittwoch.

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Leipzig/Hamburg (dpa) - Der Präsident der Hamburger Ärztekammer, Pedram Emami, hat sich enttäuscht über das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sterbehilfe geäußert. „Es war zwar zu erwarten, dass der BGH den Wunsch des Sterbewilligen an erster Stelle sieht, (...) aber ich hatte auf ein anderes Ergebnis gehofft“, sagte Emami am Mittwoch.

Das Gericht in Leipzig hatte geurteilt, dass Ärzte nicht verpflichtet sind, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Der 5. Strafsenat des BGH bestätigte damit zwei Freisprüche der Landgerichte in Berlin und Hamburg. Die Gerichte hatten entschieden, dass der Wille der Patienten zählt.

Für Emami ist der Hamburger Fall, bei dem es um den Tod zweier nicht lebensbedrohlich erkrankter Seniorinnen ging, ein Beleg dafür, dass das seit 2015 geltende Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe“ richtig ist. „Das Strafrecht ist die eine Sache, das Berufsrecht eine andere“, betonte der Ärztekammer-Präsident. Für Hamburger Ärzte gelte die Berufsordnung, die in Paragraf 16 die Hilfe zur Selbsttötung verbietet.

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