Berlin:Infos über Abtreibungen: Ärztekammer unzufrieden

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Berlin (dpa/bb) - Die Ärztekammer Berlin hat den Kompromiss der Bundesregierung zu Informationsmöglichkeiten über Abtreibungen als unzureichend kritisiert. Die Forderung, dass sachliche Information durch Ärztinnen und Ärzte selbst möglich und straffrei sein müsse, werde mit dem Regelungsentwurf "nur ansatzweise" erfüllt. Das teilte ein Kammersprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

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Berlin (dpa/bb) - Die Ärztekammer Berlin hat den Kompromiss der Bundesregierung zu Informationsmöglichkeiten über Abtreibungen als unzureichend kritisiert. Die Forderung, dass sachliche Information durch Ärztinnen und Ärzte selbst möglich und straffrei sein müsse, werde mit dem Regelungsentwurf „nur ansatzweise“ erfüllt. Das teilte ein Kammersprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Es gebe ein Bedürfnis der Ärzte, auch über die angewandte Abtreibungsmethode (Absaugung oder medikamentös) zu informieren - und nicht nur allgemein über die Tatsache, dass Abtreibungen vorgenommen werden. Es sei weder Ärzten noch Patientinnen zuzumuten, für diese Informationen erst in einer Praxis vorstellig werden zu müssen, erklärte der Sprecher. Dass Ärzte selbst zu dem Thema sachlich informieren, entspricht nach Auffassung der Kammer dem Bedürfnis der Patientinnen und erspare einen weiteren bürokratischen Überbau.

Ärzte und Kliniken sollen nach dem Kompromiss der Bundesregierung von Mittwoch etwa auf der eigenen Internetseite darüber informieren können, dass sie Abtreibungen vornehmen. Die angewandte Methode soll dann auf einer Liste ersichtlich sein, die von der Bundesärztekammer geführt und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung online gestellt werden soll.

Die Bundesregierung hatte lange über Paragraf 219a im Strafgesetzbuch gestritten. Er verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abtreibungen anbietet. Die SPD hatte - wie Grüne, Linke und FDP - eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das aber nicht.

Entzündet hatte sich die Debatte am Fall der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel, die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden war. Auch in Berlin wurden laut Ärztekammer mehrfach Ärzte angezeigt, die dies auf ihrer Webseite im Leistungsspektrum auflisteten. „Geschätzt sind es in den letzten zehn Jahren drei bis fünf Anzeigenwellen mit je drei bis zehn Anzeigen“, teilte der Sprecher mit. Genaue Zahlen lägen nicht vor.

Laut Kompromiss bleibt das Werbeverbot nun bestehen, wird aber um eine weitere Ausnahmeregelung ergänzt. Die Bundesärztekammer hatte von einem „tragfähigen Kompromiss“ gesprochen, der Rechtssicherheit schaffe.

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat erklärte zu dem Kompromiss, es zeige sich einmal mehr, „dass eine progressive Politik mit der Union im Bund offenbar nicht möglich ist“. Die SPD-Politikerin sprach sich für die komplette Abschaffung des strittigen Paragrafen aus. „Das wäre klar und konsequent und würde dazu beitragen, dass weder Ärztinnen und Ärzte, noch Frauen, die ungewollt schwanger sind, an den Pranger gestellt und kriminalisiert werden.“

Ob künftig wirklich Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte gegeben sei, werde sich zeigen, so Kolat. „Am Ende bleibt die unschöne Unterstellung im Raum, dass sie nicht in der Lage seien, neutral zu informieren.“ Die Gesundheitsverwaltung hat im Internet schon länger eine Liste mit Ärzten veröffentlicht, die Abbrüche vornehmen. Diese umfasst inzwischen mehr als 70 Einträge.

In Berlin gibt es circa 25 Schwangerschaftsabbrüche pro Tag, nach jüngsten Daten von 2017 wird ein Großteil davon in Arztpraxen vorgenommen.

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