Kolumne: Vor Gericht:Wie wissen Richter, ob die Entschuldigung von Herzen kommt?

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(Foto: Steffen Mackert)

Wer als Angeklagter Reue zeigt, hat gute Chancen, dass sein Strafmaß gesenkt wird. Aber ist sie auch echt?

Von Ronen Steinke

Egal, wie beschissen einem das Leben mitgespielt hat, egal, wie sehr man schon am Boden aufgeprallt ist, beschämt, vereinsamt, wund, vielleicht auch infolge der eigenen Dummheit, es gibt eine unausgesprochene Pflicht, um die kommt kaum jemand herum, der sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Das ist die Pflicht, um Entschuldigung zu bitten. Das heißt, Demut zu zeigen, auch wenn man sie vielleicht gar nicht empfindet. Damit, so die Logik, lässt sich das Strafmaß reduzieren.

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