Aichach:Waldbesitzer gegen Mountainbiker: Fahrverbot vor Gericht

Aichach (dpa/lby) - Das Amtsgericht im schwäbischen Aichach befasst sich heute mit der Zulässigkeit des Radfahrens auf Waldwegen. Ein privater Besitzer hatte in seinem Wald an unbefestigten Wegen Verbotsschilder angebracht und verlangt nun von einem Mountainbiker, der dort trotzdem gefahren war, eine Unterlassungserklärung. Der Radler hingegen beruft sich auf sein von der bayerischen Verfassung garantiertes Recht, die Natur frei nutzen zu dürfen.

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Aichach (dpa/lby) - Das Amtsgericht im schwäbischen Aichach befasst sich heute mit der Zulässigkeit des Radfahrens auf Waldwegen. Ein privater Besitzer hatte in seinem Wald an unbefestigten Wegen Verbotsschilder angebracht und verlangt nun von einem Mountainbiker, der dort trotzdem gefahren war, eine Unterlassungserklärung. Der Radler hingegen beruft sich auf sein von der bayerischen Verfassung garantiertes Recht, die Natur frei nutzen zu dürfen.

Konkret geht es um das Naturschutzgesetz, das das Radfahren auf „geeigneten Wegen“ erlaubt. Der Forstbesitzer hält die sogenannten Rückegassen, die zum Holztransport gedacht sind, für nicht geeignet. Deswegen sei ein Verbot zulässig.

Hintergrund des Prozesses ist ein Zwischenfall vom Dezember 2016, als der Mountainbiker in dem Privatwald in eine vergrabene Nagelfalle fuhr. Durch seine Strafanzeige bei der Polizei gegen unbekannt erfuhr die Forstverwaltung von dem Radler und schickte ihm die Unterlassungserklärung.

Im Jahr 2015 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem ähnlichen Fall einem Radfahrer Recht gegeben und ein Fahrverbot für unzulässig erklärt. Damals ging es auch um ein Verbot in Schwaben. Die Marktgemeinde Ottobeuren hatte ein Waldstück für Radfahrer gesperrt, um dort Wanderer zu schützen. Das Verwaltungsgericht Augsburg bestätigte das Verbot der Gemeinde, doch der VGH hob es auf. Nach einem Ortstermin im Allgäu meinten die Münchner Richter, dass es in dem Wald keine besondere Gefahrenlage gebe, die ein Verbot rechtfertige.

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