Familie:Unterhaltsanspruch: Höheres Einkommen ist mitzuteilen

Koblenz (dpa/tmn) - Wer Unterhalt bekommt, darf keine nennenswerte Steigerung seines Einkommens verschweigen. Das gilt auch dann, wenn sich der Mehrverdienst nicht auf den Unterhaltsanspruch auswirkt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

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Koblenz (dpa/tmn) - Wer Unterhalt bekommt, darf keine nennenswerte Steigerung seines Einkommens verschweigen. Das gilt auch dann, wenn sich der Mehrverdienst nicht auf den Unterhaltsanspruch auswirkt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

In dem verhandelten Fall legten die Expartner nach ihrer Trennung fest, dass der Mann der Frau monatlich 450 Euro Unterhalt zahlen würde. Die Frau verdiente zu dem Zeitpunkt rund 400 Euro. Später steigerte sich ihr Monatseinkommen auf über 760 Euro netto. Im weiteren Verlauf verlangte sie einen höheren Unterhalt.

Das Gericht wies dies zurück. Die Frau habe versäumt, ihr erhöhtes Einkommen sofort mitzuteilen. Dadurch habe sie einen Anspruch auf einen höheren Unterhalt verwirkt - den sie ansonsten durchaus hätte durchsetzen können. Die Pflicht, Einkommenssteigerungen mitzuteilen, bestehe unabhängig von der Frage, ob sich diese auf den Unterhaltsanspruch auswirkten, argumentierten die Richter. Der Unterhaltszahler muss die Möglichkeit haben, den Unterhalt aufgrund des höheren Einkommens selbst zu überprüfen (Az.: 13 UF 165/15). Über den Fall hat die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet.

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