Potsdam:Stiftung plant Öffnung von einigen Schlössern ab Mitte Mai

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Die Gotische Bibliothek (l) und das Marmorpalais im Neuen Garten. (Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa)

Nach monatelanger Schließung aufgrund der Corona-Pandemie plant die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), ab Mitte Mai ausgewählte...

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Potsdam (dpa/bb) - Nach monatelanger Schließung aufgrund der Corona-Pandemie plant die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), ab Mitte Mai ausgewählte Museumsschlösser wieder zu öffnen - mit Terminbuchung. Abhängig von der Entwicklung der Inzidenzwerte sei frühestens der 12. Mai als Öffnungstermin vorgesehen, teilte die Stiftung am Donnerstag mit. Dann sollen unter anderem Schloss Sanssouci und Schloss Cecilienhof wieder für Besucher offen stehen. Auch Schloss Paretz mit Remise, Schloss Rheinsberg, das Schlossmuseum Oranienburg und Schloss Caputh sollen dann öffnen.

In Berlin soll der Besuch des Neuen Flügels im Schloss Charlottenburg und das Schloss Schönhausen in Niederschönhausen wieder möglich sein. Geplant ist, dass das Belvedere Pfingstberg in Potsdam bereits am 8. Mai öffnet. Die Stiftung versteht die geplante Öffnung ihrer Schlösser nach eigenen Angaben als Kulturangebot „in einer durch erhebliche Einschränkungen geprägten Zeit.“ „Gesundheitsschutz bleibt das Gebot der Stunde“, betonte Generaldirektor Christoph Martin Vogtherr. Einschließlich der Pfaueninsel in Berlin bleiben alle Park- und Gartenanlagen der Stiftung weiter zugänglich.

Grundlage für die Öffnungen seien die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und der Eindämmungsverordnungen der Länder Brandenburg und Berlin, wie es von der Stiftung weiter hieß. Wenn demnach in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten wird, kann am übernächsten Tag geöffnet werden.

Durch Beschilderungen, Markierungen und das Personal soll den Angaben nach auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen hingewiesen werden. Zudem ist die maximale Anzahl der Menschen, die sich gleichzeitig in den Schlossräumen aufhalten dürfen, begrenzt. Das Tragen einer medizinischen Maske ist Pflicht. In Berlin ist ein negativer Corona-Test erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Personen, die den Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vorlegen können.

© dpa-infocom, dpa:210429-99-405768/3

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