Fall Julian Reichelt:Wenn Anwälte zu Verrätern werden

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Für den ehemaligen "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt geht es vor Gericht um seine Abfindung in Höhe von zwei Millionen Euro. (Foto: Alexander Hassenstein/Getty Images)

Was eine Berliner Kanzlei in der Causa "Bild"/Reichelt anstellt, ist dreist und rechtswidrig. Wo bleibt die Reaktion der Anwaltskammer?

Kommentar von Heribert Prantl

Es gibt Rechtsanwälte, deren Schlagfertigkeit, Scharfsinn und Gewitztheit legendär geworden sind. Einer von ihnen war Dr. Hugo Sperber, Rechtsanwalt in Wien zur Zeit der ersten österreichischen Republik. Der Schriftsteller Friedrich Torberg hat ihm in seiner Anekdotensammlung "Tante Jolesch" ein literarisches Denkmal gesetzt. Sperbers Traum war laut Torberg ein Werbeplakat für seine Kanzlei mit dem "ganz und gar standeswidrigen" Text: "Räuber, Mörder, Kindsverderber gehen nur zu Doktor Sperber!" Das war ein Witz, aber einer mit Hand und Fuß, weil Sperber ein brillanter Strafverteidiger war. Und er wusste bei aller Originalität, was straf- oder standesrechtlich geht und was nicht.

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