Dresden:Gerichte bestätigen Böllerverbote in Dresden und Chemnitz

Feuerwerk explodiert an Silvester vor der Dresdner Frauenkirche. (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Per Eilentscheidung haben Verwaltungsgerichte die coronabedingten Böllerverbote in Dresden und Chemnitz bestätigt. Ziel des Verbotes sei es, Ansammlungen von...

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Dresden/Chemnitz (dpa/sn) - Per Eilentscheidung haben Verwaltungsgerichte die coronabedingten Böllerverbote in Dresden und Chemnitz bestätigt. Ziel des Verbotes sei es, Ansammlungen von Menschen zu verhindern und Kontakte zu reduzieren. „Das gelte auch für den privaten Raum“, erklärte das Verwaltungsgericht Dresden zur Begründung und wies alle fünf Eilanträge gegen das von der Stadt Dresden für den Silvester- sowie den Neujahrstag verhängte Verbot ab. Das Verwaltungsgericht Chemnitz folgte einem ähnlichen Antrag am Mittwoch ebenfalls nicht.

Auch private Feuerwerke könnten für andere Menschen Anreiz sein, Aussichtspunkte aufzusuchen, führten die Dresdner Richter aus. Das Böllerverbot werteten sie ebenso wie ihre Chemnitzer Kollegen als eine verhältnismäßig geringe Beeinträchtigung der persönlichen Handlungsfreiheit des Einzelnen im Vergleich zu erheblichen Gesundheitsrisiken für eine Vielzahl von Menschen. Die Richter argumentierten zudem, dass übliche Verletzungen durch Feuerwerk die ohnehin durch die Corona-Pandemie stark belasteten Kliniken in weitere Bedrängnis bringen könnten.

Die Städte Dresden und Chemnitz haben das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Andernorts in Sachsen wird dies lockerer gehandhabt: Verboten ist nur der Feuerwerksverkauf, nicht das Abbrennen von vorhandenen Knallern und Raketen.

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