Streiks - Luxembourg:Tuifly bleibt auch nach EuGH-Spruch bei seiner Haltung

Hannover (dpa) - Die Tuifly in Hannover hat am Dienstag enttäuscht auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs reagiert, wonach Airlines bei wilden Streiks zu Entschädigungszahlungen an Fluggäste verpflichtet sein können. "Wir respektieren die Auffassung des Gerichtes", sagte ein Tuifly-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur, betonte aber: "Dennoch bleiben wir bei unserer Auffassung, dass man sich auf solche wilden Streiks nicht ausreichend vorbereiten kann."

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Hannover (dpa) - Die Tuifly in Hannover hat am Dienstag enttäuscht auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs reagiert, wonach Airlines bei wilden Streiks zu Entschädigungszahlungen an Fluggäste verpflichtet sein können. "Wir respektieren die Auffassung des Gerichtes", sagte ein Tuifly-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur, betonte aber: "Dennoch bleiben wir bei unserer Auffassung, dass man sich auf solche wilden Streiks nicht ausreichend vorbereiten kann."

Im Herbst 2016 waren mehr als 100 Flüge gestrichen worden und viele andere mit erheblichen Verspätungen gestartet, nachdem zuvor Umstrukturierungen angekündigt worden waren. Die Chancen von Betroffenen, die seitdem vor deutschen Gerichten auf Ausgleichszahlungen klagen, dürften sich nun deutlich verbessert haben. Eine konkrete Zahl der noch ausstehenden Verfahren konnte der Sprecher zunächst nicht nennen, sprach aber "von deutlich über hundert". Er erklärte: "Wir werden in jedem Einzelfall jetzt darlegen, welche Vorbereitungen wir getroffen haben."

Der EuGH hatte argumentiert, Konflikte mit Mitarbeitern seien nicht ungewöhnlich. Die Situation im Herbst 2016 sei daher als Teil der normalen Geschäftstätigkeit zu betrachten. Außerdem sei der wilde Streik für Tuifly nicht unbeherrschbar gewesen - er endete Tage später nach einer Einigung zwischen Konzern und Betriebsrat. Wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder Verspätungen komme, seien Airlines von ihrer Entschädigungspflicht nicht automatisch befreit, urteilten die Luxemburger Richter. Es müsse von Fall zu Fall entschieden werden.

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