Ihr ForumLässt sich das kirchliche Arbeitsrecht mit den christlichen Werten vereinbaren?

Die katholischen Bischöfe dürfen einen Chefarzt feuern, nur weil er in zweiter Ehe lebt.
Die katholischen Bischöfe dürfen einen Chefarzt feuern, nur weil er in zweiter Ehe lebt. (Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Sonderrechte kirchlicher Arbeitgeber bestätigt: Bischöfe dürfen Mitarbeiter, die in zweiter Ehe leben, entlassen.

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  • Ein Chefarzt heiratet zum zweiten Mal - und wird von einem katholischen Krankenhaus gefeuert. Der Mann klagt, doch das Bundesverfassungsgericht räumt der Kirche ein, was andere Arbeitgeber nicht dürfen: Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen kündigen.
  • Die katholischen Bischöfe dürfen einen Chefarzt feuern, nur weil er in zweiter Ehe lebt. Das Bundesverfassungsgericht hat es ihnen erlaubt. In Wahrheit ist das ein schaler Sieg: Kirchliche Arbeitgeber stehen unter Druck, sich zu verändern. Ein Kommentar von Matthias Drobinski

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