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Ihr Forum:Lässt sich das kirchliche Arbeitsrecht mit den christlichen Werten vereinbaren?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Sonderrechte kirchlicher Arbeitgeber bestätigt: Bischöfe dürfen Mitarbeiter, die in zweiter Ehe leben, entlassen.

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  • Ein Chefarzt heiratet zum zweiten Mal - und wird von einem katholischen Krankenhaus gefeuert. Der Mann klagt, doch das Bundesverfassungsgericht räumt der Kirche ein, was andere Arbeitgeber nicht dürfen: Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen kündigen.
  • Die katholischen Bischöfe dürfen einen Chefarzt feuern, nur weil er in zweiter Ehe lebt. Das Bundesverfassungsgericht hat es ihnen erlaubt. In Wahrheit ist das ein schaler Sieg: Kirchliche Arbeitgeber stehen unter Druck, sich zu verändern. Ein Kommentar von Matthias Drobinski

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