Gehalt von ZDF-Reporterin:Kein Recht auf gleichen Lohn

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(Foto: dpa, Collage: SZ)
  • Die ZDF-Reporterin Birte Meier hat ihren Arbeitgeber verklagt, weil sie über Jahre deutlich weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen bekommen hat.
  • Die Klage jedoch wurde nun auch in zweiter Instanz abgewiesen.
  • Die Journalistin habe laut Urteil nicht nachweisen können, dass sie ihr niedrigeres Gehalt beziehe, weil sie als Frau diskriminiert werde.

Von Verena Mayer, Berlin

Bis vor zwei Jahren war die ZDF-Reporterin Birte Meier damit beschäftigt, für das Magazin Frontal 21 über Politik zu berichten. Inzwischen ist die 47-Jährige selbst ein politisches Thema. Denn Birte Meier hat ihren Arbeitgeber, das ZDF, verklagt, weil sie als Frau in ihrer Redaktion weniger verdiene als ihre männlichen Kollegen. Selbst wenn diese jünger waren oder weniger Berufserfahrung hatten als sie. Das Verfahren, das 2016 begann, wurde zum Symbol dafür, was passiert, wenn eine Frau, die sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt fühlt, in Deutschland vor Gericht zieht.

Nicht viel - zumindest wenn es nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg geht, das am Dienstag gesprochen wurde. Die Klage von Birte Meier wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen. Die Journalistin habe nicht nachweisen können, dass sie ihr niedrigeres Gehalt beziehe, weil sie als Frau diskriminiert werde. Ihr stehe deswegen auch kein Schadenersatz zu. Birte Meier hatte 70 000 Euro Entschädigung vom ZDF gefordert. Stattdessen muss sie nun die Kosten des Verfahrens tragen.

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Birte Meier schreibt eifrig mit, während die vorsitzende Richterin ihr Urteil begründet, so, als sammle sie Material für eine Recherche. Den Kommentar dazu überlässt sie aber anderen. Ihrer Anwältin Chris Ambrosi etwa. Diese nennt das Urteil "einen Schlag ins Gesicht aller Frauen und Männer, die wollen, dass sie gleich bezahlt werden". Vor allem aber sei der Fall ein weiteres Beispiel dafür, wie schwierig es für Frauen sei, juristisch gegen Lohnungleichheit vorzugehen. Zwar ist eine geschlechtsbedingte Lohnlücke statistisch nachgewiesen, je nach Erhebung beträgt sie bei gleicher Qualifikation zwischen 5,5 und acht Prozent. Aber vor Gericht muss man auch nachweisen, dass dahinter eine systematische Ungleichbehandlung steckt.

Birte Meier hat versucht, dafür Belege vorzubringen. Sie wies nach, dass zwölf Männer mehr verdienten als sie, einer sogar netto mehr als sie brutto. Und während sie selbst drei Jahre lang auf eine Gehaltserhöhung warten musste, bekam ein Kollege, der gerade mal sechs Monate länger im Betrieb war als sie, 700 Euro mehr. Dazu versuchte Meiers Anwältin zu belegen, dass es in der Redaktion eine "Benachteiligungskultur" gegeben habe. So habe ein Chef gesagt, Frauen hätten im Politikjournalismus nichts verloren, und mehrmals sei es vorgekommen, dass er einen Konferenzraum, in dem nur Frauen saßen, mit den Worten "Ist ja keiner da" verließ. Ein Umfeld, das dazu beitrug, dass Frauen auch schlechtere Verträge bekamen?

Der Kammer reicht das alles nicht, "die Tatsachen und die Gesamtschau zur Benachteiligungskultur" ließen den Schluss nicht zu, dass Meier aufgrund ihres Geschlechts weniger verdiente. Zudem seien die Männer auch nicht besser bezahlt worden, um Meier zu benachteiligen, so die Richterin. Dass Männer mit bedingtem Vorsatz besser entlohnt werden müssen, damit Frauen von Schlechterstellung sprechen können - das seien "künstliche Hürden", kritisiert die Juristin Nora Markard von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Meier bei ihrer Klage unterstützt. Zudem nicht mit der europäischen Rechtssprechung vereinbar. Der reiche es aus, wenn an einem Arbeitsplatz ein Mann für die gleiche Arbeit mehr verdiene als eine Frau.

Komplexe Strukturen bei den Öffentlich-Rechtlichen

Aber hat Birte Meier überhaupt die gleiche Arbeit gemacht? Ihr Fall wirft auch ein Schlaglicht auf die komplexen Strukturen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. So sind die Redakteurinnen und Redakteure beim ZDF entweder fest angestellt oder aber als freie Mitarbeiter beschäftigt, die noch dazu in drei unterschiedliche Tarif-kreise aufgeteilt sind. Birte Meier gehört dem zweiten Kreis an. Dem Gericht zufolge habe sie zwar ähnliche Tätigkeiten ausgeübt wie ihre fest angestellten Kollegen, also etwa gemeinsam mit ihnen Beiträge erstellt, und sie war auch über den Sender sozialversichert. Aber sie sei dennoch freie Mitarbeiterin und ihr Arbeitsverhältnis nicht mit dem von klassischen Arbeitnehmern vergleichbar, stellte die Richterin fest.

Diese Einstufung ist nun der Grund dafür, dass Birte Meier am Dienstag noch eine weitere Niederlage einstecken musste. Sie darf von ihrem Sender nicht einmal die Auskunft über Gehälter im ZDF einfordern. Und das, obwohl es seit 2017 ein Gesetz zur Entgelttransparenz gibt, wonach man in Unternehmen, die mehr als 200 Beschäftigte haben, ein Recht darauf hat, Gehaltslisten einzusehen. Doch dieses gilt nur für Arbeitnehmer und nicht für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte wie Birte Meier. Der Gesetzgeber habe das bewusst so festgelegt, sagt die Richterin.

Dass nun möglicherweise ein Gesetz, das Ungleichheiten beseitigen soll, eine neue Ungleichbehandlung schafft - dagegen will Birte Meier nun vor dem Bundesarbeitsgericht juristisch vorgehen. Das Gericht hat die Revision zugelassen. Die Politikredakteurin Birte Meier könnte dann bald wieder ein politisches Thema werden.

© SZ vom 06.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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