Arbeit:Rechtzeitig um Folgekrankschreibung kümmern

Rostock (dpa/tmn) - Empfänger von Krankengeld müssen ihre Arbeitsunfähigkeit mit einem Attest vom Arzt lückenlos bei der Krankenkasse nachweisen. Doch was ist, wenn der eigene Arzt im Urlaub ist?

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Rostock (dpa/tmn) - Empfänger von Krankengeld müssen ihre Arbeitsunfähigkeit mit einem Attest vom Arzt lückenlos bei der Krankenkasse nachweisen. Doch was ist, wenn der eigene Arzt im Urlaub ist?

Dann sollten sich Arbeitnehmer entweder rechtzeitig um eine Folgekrankschreibung kümmern oder sich an die Vertretung wenden, wie die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern erklärt.

Sinnvoll ist es daher, sich schon frühzeitig über die Urlaubszeiten der Arztpraxis zu informieren. Jeder Kassenarzt muss eine Vertretung für seine Abwesenheit organisieren. Namen und Adresse erfahren Patienten etwa über den Anrufbeantworter oder einen Aushang an der Praxistür.

Spätestens am ersten Werktag nach Ende der bisherigen Krankschreibung sollte man zum Vertretungsarzt gehen und sich die Folgekrankschreibung holen. Eine neue Krankschreibung kann aber auch schon im Voraus erfolgen.

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