Minden:Campingplatz in Schermbeck: NRW-OVG bestätigt Nutzungsverbot

Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Der Betrieb eines Campingplatzes in Schermbeck im Kreis Wesel bleibt untersagt. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden...

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Münster/Schermbeck (dpa/lnw) - Der Betrieb eines Campingplatzes in Schermbeck im Kreis Wesel bleibt untersagt. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit den Beschluss aus des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und eine Entscheidung des Kreises bestätigt. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Auf der 1964 als Campingplatz genehmigten Anlage hatten sich zuletzt immer mehr Dauerbewohner niedergelassen. Der Kreis hatte aus Brandschutzgründen untersagt, dass dort feste und eben nicht mobile Unterkünfte bewohnt werden. Laut OVG ist der Betreiber des Campingplatzes für die ungenehmigten Anlage mit schweren Brandschutzmängeln verantwortlich. Auch sei es in der Vergangenheit wiederholt zu Verstößen gekommen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass der Kläger die Mängel beseitigt habe. Auch habe der Kreis die Anlage, anders als der Kläger behauptet, trotz der erheblichen Brandgefahr in der Vergangenheit nicht geduldet.

Auch sei zweifelhaft, so die Richter am Oberverwaltungsgericht, ob überhaupt noch von einem Campingplatz gesprochen werden könne, weil eine Vielzahl der Pächter ihren ersten Wohnsitz auf der Anlage gemeldet habe.

© dpa-infocom, dpa:220315-99-528749/2

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