Berlin:Gericht billigt 800-Quadratmeter-Verordnung für Einzelhandel

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die erlaubte Öffnung von Verkaufsflächen mit nur bis zu 800 Quadratmetern während der Corona-Krise gebilligt....

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Berlin (dpa/bb) - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die erlaubte Öffnung von Verkaufsflächen mit nur bis zu 800 Quadratmetern während der Corona-Krise gebilligt. Angesichts der vom Robert Koch-Institut nach wie vor angenommenen hohen Gefährdungslage sei die Entscheidung über die Lockerungen „rechtlich nicht zu beanstanden“, teilte das Gericht am Mittwoch mit. „Es sei prinzipiell davon auszugehen, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen in kleineren Geschäften mit weniger Kunden leichter gewährleistet werden könnten.“

Ein Möbel- sowie ein Warenhauskonzern und ein Anbieter von Sport- und Bekleidungsartikeln hatten per Eilverfahren die Verordnung kippen wollen. Ihr Argument: Die Begrenzung der Verkaufsfläche sei infektionsschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen. Außerdem seien sie gegenüber privilegierten Handelsbetrieben im Nachteil. So könnten Buch- und Fahrradläden sowie KfZ-Händler auch mit größerer Verkaufsfläche öffnen.

Die Richter waren jedoch der Auffassung, dass sich die Bürger in diesen Geschäften mit Gütern des täglichen Lebens eindecken. „Angesichts der gegenwärtigen Pandemiesituation sei der Schutz von Leben und Gesundheit höher zu bewerten als das Interesse der Antragstellerinnen.“

In Berlin gilt die entsprechende Verordnung für den Einzelhandel seit vergangener Woche Mittwoch. Auch große Kauf- und Warenhäuser dürfen seither in der Corona-Krise wieder öffnen, solange sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter reduzieren. Die Maßnahme wird seither vom Handelsverband Berlin-Brandenburg scharf kritisiert.

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