Saarlouis:Gericht bestätigt Verbot: Veranstaltung am Volkstrauertag

Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. (Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild)

Die Stadt Saarbrücken hat zu Recht eine für den (heutigen) Volkstrauertag (15. November) geplante Corona-Veranstaltung verboten. Das Oberverwaltungsgericht des...

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Saarbrücken/Saarlouis (dpa/lrs) - Die Stadt Saarbrücken hat zu Recht eine für den (heutigen) Volkstrauertag (15. November) geplante Corona-Veranstaltung verboten. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigte nach eigenen Angaben am Sonntag in Saarlouis einen vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts (2 B 345/20). Die Richter verwiesen auf das Saarländische Sonn- und Feiertagsgesetz, das Versammlungen am Volkstrauertag untersage, die nicht der Religionsausübung dienen (§ 8, Abs. 1, Nr. 1).

Die Organisatoren der „Corona Info Tour“ hatten ihr Recht auf Versammlungsfreiheit geltend machen wollen und vor Gericht Einspruch gegen die Entscheidung der Stadt eingelegt. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar.

Nach Bekanntwerden der OVG-Entscheidung kam es nach Angaben der Polizei in Saarbrücken zu einer spontanen Versammlung: Etwa 300 Menschen seien friedlich auf die Straße gegangen. Am späten Nachmittag habe sich diese Demonstration dann aufgelöst, sagte ein Polizeisprecher.

Auch im rheinland-pfälzischen Landau wurde eine für Sonntag geplante Kundgebung verboten. Das Verwaltungsgericht Neustadt schloss sich nach Angaben der Stadt der Einschätzung der Kommune an und lehnte einen Eilantrag des Anmelders der Kundgebung ab. Hintergrund für das Verbot waren nach Angaben der Stadtverwaltung unter anderem „Hinweise darauf, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung in anderen Städten nicht an behördliche Auflagen wie etwa die Einhaltung des Mindestabstands und der Maskenpflicht gehalten haben“.

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