Neuruppin:Ostprignitz-Ruppin hebt Einreiseverbot auf

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Ein Richterhammer aus Holz liegt auf der Richterbank. (Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild)

Nach gerichtlichen Niederlagen hat der Landkreis Ostprignitz-Ruppin das umstrittene Einreiseverbot wegen der Corona-Krise zurückgenommen. Er hatte als einziger...

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Neuruppin/Potsdam (dpa/bb) - Nach gerichtlichen Niederlagen hat der Landkreis Ostprignitz-Ruppin das umstrittene Einreiseverbot wegen der Corona-Krise zurückgenommen. Er hatte als einziger in Brandenburg eine Verfügung erlassen, nach der touristische Einreisen aus privatem Anlass untersagt sind. Damit wollte der Kreis eine Überforderung seiner Krankenhäuser bei möglichen neuen Krankheitsfällen verhindern.

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) gegen das Verbot setzte Landrat Ralf Reinhardt (SPD) die Regelung am Mittwoch außer Vollzug, wie die Kreisverwaltung mitteilte. Mit Schloss Rheinsberg und dem Ruppiner Seenland ist die Region zwischen Berlin und der Mecklenburgischen Seenplatte bei Ausflüglern und Touristen beliebt.

Die Kreisverwaltung betonte, es gelte weiterhin die Eindämmungsverordnung des Landes, die insbesondere das Betreten öffentlicher Wege ohne triftigen Grund untersage. Die Behörde appellierte an die Bürger, auf Reisen und Ausflüge zu verzichten. „Wir alle tragen Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in dieser schweren Corona-Krise“, hieß es in der Mitteilung. „Dazu zählt auch, nur dringend notwendige und erforderliche Wege zurückzulegen, um eine weitere und schnelle Verbreitung des Virus zu verhindern.“

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) wertete die Entscheidung des Kreises positiv. „Es ist wichtig, die Einschränkungen aus der Verordnung des Landes durchzuhalten und nicht ständig zu ändern“, sagte Woidke der Deutschen Presse-Agentur.

„Ich halte wenig davon, in Kleinstaaterei zu verfallen und so eine Art Überbietungswettbewerb zu starten. Der hilft uns nicht weiter, der verunsichert die Menschen und am Ende führt er auch zu einem Riesen Wirrwarr an Regelungen.“ Auch die anderen Landräte und die Oberbürgermeister hätten den Schritt von Landrat Reinhardt in einer Telefonkonferenz begrüßt, sagte Regierungssprecher Florian Engels.

Vor dem OVG ging es um zwei Fälle von Berlinern, denen das Potsdamer Verwaltungsgericht trotz der Verfügung das Recht zugesprochen hatte, an ihren Zweitwohnsitz in dem Landkreis zu reisen. Das OVG hatte die Beschwerden des Landkreises gegen diese Entscheidungen am Dienstag unanfechtbar zurückgewiesen.

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