Schmerzen lindern:In diesen Fällen zahlt die Krankenkasse Akupunktur

Wer Akupunktur bei einer Kniegelenkarthrose in Anspruch nimmt, muss die Behandlung nicht selbst zahlen. (Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn)

Feine Nadeln, die dem Schmerz etwas entgegensetzen sollen: Wer sich für eine Akupunkturbehandlung entscheidet, muss sie oft aus eigener Tasche zahlen. Aber es gibt Ausnahmen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Düsseldorf (dpa/tmn) - Bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen übernimmt womöglich die Krankenkasse die Kosten für eine Akupunktur. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.

Konkret gilt das für Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder einer Arthrose im Kniegelenk. Die Schmerzen müssen seit mindestens sechs Monaten bestehen. Betroffene haben dann Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen und zwar innerhalb von sechs Wochen.

Heilpraktiker-Sitzungen werden nicht übernommen

Ebenfalls wichtig, damit die Kasse zahlt: Der Arzt, der die Nadeln setzt, muss ausreichend qualifiziert sein. Ob das der Fall ist, kann man bei der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes erfahren. Denn dort müssen sich Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung einholen, wenn sie Akupunktur mit der Krankenkasse abrechnen wollen.

Akupunktur-Sitzungen bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern muss man laut Verbraucherzentrale aus eigener Tasche zahlen.

Gut zu wissen: Viele Krankenkassen bezahlen oder bezuschussen Akupunktur auch bei anderen Erkrankungen oder als der Teil Geburtsvorbereitung - zum Beispiel im Rahmen von Bonusprogrammen.

© dpa-infocom, dpa:230425-99-445737/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: