Gesundheit - Hannover:Landesdatenschutzbeauftragte aufgeschlossen für Corona-Apps

Corona
Die App "Corona-Datenspende" vom Robert Koch-Institut auf einem Smartphone. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hannover (dpa/lni) - Niedersachsens Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel ist aufgeschlossen für verschiedene Corona-Apps. "Apps können ein geeignetes und schnell anwendbares Mittel sein, um Infektionsketten zu unterbrechen, ohne dabei die Grundsätze des Datenschutzes außer Acht zu lassen", sagte die Datenschützerin der dpa in Hannover.

Thiel gab jedoch zu bedenken, dass solch große Datensammlungen grundsätzlich gewisse Risiken bergen. Deshalb müsse bei einer Corona-App sichergestellt werden, dass die Daten nur für die Bekämpfung der Pandemie genutzt werden und nicht in die Hände Unbefugter geraten.

Die von der Bundesregierung geplante Corona-Warn-App soll voraussichtlich Mitte Juni in einer ersten Version zur Verfügung stehen. Mit Hilfe von Bluetooth-Signalen könnte dann erfasst werden, welche Smartphones einander nahegekommen sind - und Nutzer warnen, wenn sich herausstellt, dass sie sich neben infizierten Personen aufhielten. Das funktioniert allerdings nur, wenn ein großer Teil der Bevölkerung das freiwillige Programm auch einsetzt.

Die Warn-App dürfe keine zusätzliche Tracking-Funktion haben, also keine Bewegungsprofile erstellen, mahnte Thiel. Zudem sollten die Daten dezentral auf dem Smartphone der jeweiligen Nutzer gespeichert werden. Dies schließe einen Datenmissbrauch durch Server- oder Cloud-Betreiber nahezu aus.

Viele Länder sind dabei, Corona-Warn-Apps zu entwickeln. In Südkorea gibt es Rückverfolgungs-Apps. Die Gesundheitsbehörden können dort auch medizinische Aufzeichnungen, GPS-Daten, Kreditkarten-Transaktionen und Aufnahmen von Überwachungskameras heranziehen - dies entspricht nicht dem deutschen Datenschutz.

Thiel hatte kritisiert, dass die niedersächsischen Gesundheitsbehörden laut Erlass der Landesregierung vom 31. März Daten zu Corona-Fällen an die Polizei weitergeben. "In der Sache haben sich die zuständigen Ministerien trotz meiner erheblichen Bedenken seit Wochen nicht bewegt", sagte die Datenschützerin. Es gebe aber Gespräche.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums fordert der Erlass die Gesundheitsämter auf, die Anschriften der unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen an die Polizeileitstellen zu übermitteln. Dies diene dem Schutz der Polizisten, die wissen müssten, ob sie es bei einem Einsatz potenziell mit Covid-19-Infizierten zu tun haben könnten, sagte eine Ministeriumssprecherin.

Außerdem obliege es der Polizei, die Einhaltung der angeordneten Quarantäne zu überwachen. Die Polizei erhalte keine Gesundheitsdaten und wisse nicht einmal, ob es sich um einen Infizierten oder nur eine Kontaktperson unter Quarantäne handele, betonte die Sprecherin. Dem Innenministerium zufolge haben nur die Leiter der Einsatzleitstellen Einblick in die Listen mit den Haushalten unter Quarantäne.

Zwar gibt es noch keine deutsche Warn-App, jedoch hat das Robert Koch-Institut eine freiwillige Datenspende-App ins Leben gerufen. Mehr als eine halbe Million Nutzer geben ihre per Smartwatch oder Fitnessarmband gesammelten Gesundheitsdaten bereits weiter. Ziel ist, die Zahl der Covid-19-Erkrankten besser einschätzen und mögliche Infektionsschwerpunkte früh erkennen zu können.

Thiel plädiert generell für einen vorsichtigen Umgang mit Gesundheits-Apps. "Die Einführung einer Corona-App darf auf keinen Fall zu einem Automatismus zur Einführung weiterer Gesundheits-Apps führen, auf die staatliche Stellen zugreifen", sagte sie. "Wir befinden uns gerade in einer historischen Ausnahmesituation, in der besondere Maßnahmen nötig sind. Doch Gesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutz und dürfen nur unter engen Voraussetzungen verarbeitet werden."

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