Dortmund:Patientenschützer: Besonders in Heimen engmaschig testen

Nach 15 Todesfällen in einem Alten- und Pflegeheim fordern Patientenschützer engmaschige Tests in Heimen. (Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild)

Nach 15 Coronavirus-Todesfällen in einem Wolfsburger Alten- und Pflegeheim haben Patientenschützer engmaschige Tests in Heimen gefordert. Bei der Aufnahme eines...

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Wolfsburg/Dortmund (dpa/lni) - Nach 15 Coronavirus-Todesfällen in einem Wolfsburger Alten- und Pflegeheim haben Patientenschützer engmaschige Tests in Heimen gefordert. Bei der Aufnahme eines Bewohners in einem Heim müsse dieser grundsätzlich getestet und isoliert werden, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Andernfalls könne das Virus eingeschleppt werden. Auch bei grippalen Infekten von Pflegepersonal oder Bewohnern müsse getestet werden. Bundesweit lebten rund 800 000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen, mehr als 70 Prozent davon seien demenzkrank.

In dem Wolfsburger Heim, in dem überwiegend Demenzkranke leben, sollen Infizierte nach dem Tod von 15 Menschen strikt von negativ getesteten Bewohnern getrennt werden. Von den etwa 165 Bewohnern des Hanns-Lilje-Heims waren am Samstag laut Gesundheitsamt 72 infiziert.

Sei das Coronavirus erst in einer Pflegeeinrichtung, müsse die jeweilige Kommune diese sofort überwachen, forderte Brysch. Dann habe man nicht länger „100 Hausärzte, die sich um 100 Bewohner kümmern“, sondern das Gesundheitsamt übernehme. Ohne Schutzkleidung, Atemmaske, Desinfektionsmittel und Handschuhe „braucht man im Pflegeheim nicht anzufangen“. Bislang seien bundesweit mindestens 50 Menschen in Alten- und Pflegeheimen gestorben. Die Gefahr neuer Fälle sei groß.

Eine Strafanzeige gegen Verantwortliche der Diakonie Wolfsburg wegen fahrlässiger Tötung halte er nicht für sinnvoll, sagte Brysch. „Wer diese Krise zu verantworten hat, der sitzt in Berlin.“ Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte zuvor am Montag den Eingang einer Anzeige eines Wolfsburger Anwalts bestätigt.

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