Erfurt:Elternverband: Hortgebühren auch bei Teilausfällen erstatten

Die Landeselternvertretung verlangt eine Regelung zur Rückerstattung von Schulhortgebühren auch bei nicht kompletter Schließung dieser Einrichtungen. "Gebühren...

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Erfurt (dpa/th) - Die Landeselternvertretung verlangt eine Regelung zur Rückerstattung von Schulhortgebühren auch bei nicht kompletter Schließung dieser Einrichtungen. „Gebühren werden derzeit nur erstattet, wenn Schulhorte über einen längeren Zeitraum flächendeckend geschlossen werden“, erklärte die Vertretung am Sonntag in einer Mitteilung. Allerdings könnten die Horte derzeit vielerorts nur begrenzt in Anspruch genommen werden, da wegen krankheits- und quarantänebedingter Personalausfälle die Betreuungszeiten reduziert seien. Zudem könnten unter Corona-Quarantäne stehende Kinder die Horte nicht besuchen. Eltern erhielten die von ihnen gezahlten Gebühren jedoch in diesen Fällen nicht zurück.

„Das ist für Eltern unverständlich, die gleichzeitig volle Gebühren zahlen, während sie verkürzt arbeiten müssen, um ihre Kinder zu betreuen“, monierte die Landesvertretung. Sie fordert die Erstattung anteilig zum tatsächlichen Betreuungsangebot und auch dann, wenn Familien die Kinder pandemiebedingt nicht in die Schule und deren Hort schicken können.

© dpa-infocom, dpa:220130-99-906575/2

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