Kiel:Streit um Nutzung von Video-Konferenzsystems Zoom in Schulen

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Tobias von der Heide (CDU), Abgeordneter im Landtag von Schleswig-Holstein. (Foto: Carsten Rehder/dpa/Archivbild)

Um eine Nutzung des Video-Konferenzsystems Zoom im Distanzunterricht der schleswig-holsteinischen Schulen in der Corona-Pandemie ist politischer Streit...

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Kiel (dpa/lno) - Um eine Nutzung des Video-Konferenzsystems Zoom im Distanzunterricht der schleswig-holsteinischen Schulen in der Corona-Pandemie ist politischer Streit entbrannt. „Wir müssen in dieser Situation alle Optionen ernsthaft in Erwägung ziehen, die gutes Lernen auf Distanz ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) am Mittwoch. Deshalb prüfe das Ministerium auf Fachebene im Austausch mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD), „ob Zoom nicht zumindest dann eingesetzt werden kann, wenn bevorzugte Lösungen nicht verfügbar sind“.

Prien hofft, den Schulen bald ein positives Signal geben zu können. Das Land stelle mit Jitsi aber bereits eine datenschutzkonforme Lösung bereit, die sich in den vergangenen Tagen durchaus bewährt habe. Auch andere Tools für Videokonferenzen seien bereits positiv als datenschutzkonform bewertet worden. „Im November hat Zoom seine Datenschutzparameter erneut geändert, in der vergangenen Woche hat das Unternehmen unser Ministerium entsprechend angeschrieben“, sagte die Ministerin.

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte Marit Hansen verwies auf die besondere Fürsorgepflicht bei Minderjährigen. „Kinderdaten sind besonders sensibel und haben auf Servern in Staaten mit ungenügendem Datenschutzniveau nichts zu suchen.“ Auch sonst müssten Datenschutz und Sicherheit gewährleistet sein.

Hansen wies Äußerungen des CDU-Bildungspolitikers Tobias von der Heide zurück. Das ULD beschäftige sich zwar ständig mit dem rechtskonformen Einsatz von Software in allen möglichen Einsatzbereichen, sei aber nicht „Zulassungsstelle für Software in Schulen“. Der Verfasser einer CDU-Pressemitteilung sei „offensichtlich einer Fehlinformation aufgesessen“.

Von der Heide hatte darin zuvor gefordert, für einen möglichst komfortablen Distanzunterricht alle hilfreichen Tools zu nutzen. Mit Blick auf das US-Produkt Zoom sagte er, „es ist nicht verständlich, warum das System in vielen professionellen Bereichen eingesetzt werden kann, in Schulen aber nicht“. Das kritisierten auch viele Eltern. Nach seiner Darstellung kann das System aktuell nicht genutzt werden, weil eine Überprüfung durch das ULD nicht abgeschlossen ist.

Hansen verwies darauf, dass Videokonferenzsysteme datenschutzkonform sein müssten. Wünsche das Bildungsministerium die Unterstützung durch die Datenschützer, könne es beim ULD anfragen. „Eine solche Anfrage zu Zoom aus dem Bildungsministerium liegt dem ULD bisher nicht vor.“

Durch Videokonferenzen erhalten andere Teilnehmer laut ULD nicht nur Einblicke in die häusliche Umgebung der Schüler. Es würden dabei auch personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu zählten neben Video- und Audiodaten oder gezeigten Bildschirminhalten Informationen darüber, wer wann und mit wem von welchem Gerät eine Konferenz veranstaltet oder an ihr teilgenommen hat.

Zudem fehlten bisher im Schulgesetz Regelungen für den Einsatz solcher digitalen Lehr- und Lernmittel. Es sei - unabhängig vom eingesetzten Dienst - zu klären, ob Schüler beziehungsweise Eltern „ohne eine entsprechende gesetzliche Grundlage verpflichtet werden können, einen Videokonferenzdienst zu nutzen“.

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