Journalisten können nicht alles wissen, Juristen ebenfalls nicht - und so ist die Nachfrage beim Würzburger Amtsgericht (Pardon, ein Prozess wegen "Animal-Crushing"?) hoffentlich genauso in Ordnung wie die Antwort. Ja, erläutert dort ein für Auskünfte zuständiger Richter, das habe er auch erst recherchieren müssen.
Dank einer Suchmaschine des Vertrauens ist man nun einen Schritt weiter: Demgemäß gehört "Animal-Crushing" zu den Formen des "crush fetish", eine von der Norm abweichende sexuelle Neigung, die ihren Reiz daraus bezieht, dass Objekte, Lebensmittel (oder anderes) mit nacktem oder beschuhtem Fuß zerdrückt werden. Eine Form von Fußfetischismus.
In Würzburg stand am Montag eine Frau vor Gericht, die sich für Videos verantworten musste, auf denen zu sehen ist, wie Mäuse "mittels Stiefeln, High-Heels oder Ballerinas" ums Leben kommen. Einem Mann, der diese Videos aufgenommen hat, wurde Mittäterschaft vorgeworfen, angeklagt als strafbare Tiertötung nach dem Tierschutzgesetz. Wegen sieben solcher Fälle wurde die Angeklagte laut Gerichtssprecher zu einer Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt, der Angeklagte muss 90 Tagessätze zu 70 Euro zahlen.